Auf Schweizer Schienen gelten einheimische Löhne

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Für Lokomotivführer, die ihren Arbeitsort in der Schweiz haben, müssen Löhne bezahlt werden, die in der Schweiz üblich sind. Die Gewerkschaft SEV erhält damit recht; das Urteil ist wegweisend für die Frage der Schweizer Löhne im Umgang mit der Europäischen Union. Das Urteil versetzt das Bundesamt für Verkehr ins Unrecht, das für das Bahnunternehmen Crossrail zugelassen hatte, dass auch ausländische Löhne zur Berechnung zugelassen wurden.

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