Internationales Sozialversicherungsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Jahre 1948 wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingeführt, die den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken soll.  Dazumal mit einem Beitragssatz von je 2 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und als einziger Sozialabzug vom Lohn. Das heutige Sozialversicherungssystem ist komplex und stetig am Wachsen. Lange Zeit stand das schweizerische Sozialversicherungsrecht als isoliertes System alleine da, internationale Doppelbelastungen gab es kaum. Mit den bilateralen Verträgen hat sich das geändert.

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