MWST – Haben Sie die Bezugssteuer im Griff?

Dass auf dem erzielten Umsatz Mehrwertsteuer (MWST) zu entrichten ist, dürfte jedem Unternehmer bekannt sein, deshalb wird die MWST oft auch Umsatzsteuer genannt. Nicht so bekannt ist hingegen, dass auch auf bestimmen Aufwendungen MWST – die sogenannte Bezugssteuer – abgerechnet werden muss. Jedenfalls erleben wir bei unseren Kundenmandaten immer wieder, dass das Thema Bezugssteuer entweder komplett unbekannt ist oder erhebliche Unsicherheiten darüber bestehen, wo und weshalb Bezugssteuer abgerechnet werden muss. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die Thematik der Bezugssteuer geben.

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Die Mehrwertsteuer in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Am 1. Januar 1995 löste die Mehrwertsteuer, die in der Schweiz als indirekte Steuer vom Bund erhoben wird, die bis dahin geltende Warenumsatzsteuer ab. Tatsächlich hat es der zwischen Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein eingebettete Alpenstaat geschafft, die Mehrwertsteuersätze auf einem niedrigen Niveau zu halten. In anderen europäischen Staaten ist dies nicht unbedingt gelungen. Schweiz punktet mit niedrigen Mehrwertsteuersätzen Die Schweiz zählt zu den am dichtesten besiedelten Ländern in Europa. Trotz seiner zentralen Lage und seiner wirtschaftlichen Stärke ist die Schweiz nicht Mitglied in der Europäischen Union (EU). Diese neutrale Haltung geht zurück auf das Jahr 1815, in dem sich die Schweiz für eine aussenpolitische Neutralität entschied. Der breit angelegte Industriesektor, der Dienstleistungsbereich einschliesslich des Tourismus sowie landwirtschaftliche Betriebe haben die Schweiz zu einem der wohlhabendsten Nationen weltweit gemacht. Diesem Umstand ist es unter anderem zu verdanken, dass die Mehrwertsteuersätze zu den niedrigsten in Europa zählen.

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