Betriebliche Mitbestimmung – gefährlicher Unsinn oder geteilte Verantwortung?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Kaum ein Thema wird in der Arbeitswelt so kontrovers diskutiert wie die betriebliche Mitbestimmung von Mitarbeitern. Primär ist es besonders für einen Chef nur sehr schwer zu verstehen, warum er Teile seiner Macht an seine Mitarbeiter abgeben soll. Doch das Instrument der Mitarbeiterbestimmung muss nicht zwangsläufig auf einen Macht- und Handlungsverlust der Geschäftsleitung hinauslaufen. In Deutschland haben die meisten Traditionskonzerne eine ebenso grosse Tradition in der Arbeit mit Betriebsräten. Dies gilt von den kleinsten Handwerkerunternehmen bis zu den grössten DAX-Konzernen. Gerade ausländische Konzerne reagieren aber auch heute noch äusserst irritiert, wenn in ihren deutschen Filialen und Zweigstellen der Ruf nach einem Betriebsrat laut wird. Ob Möbelkonzern, Fast-Food-Kette oder Unternehmensberater, die betriebliche Mitbestimmung ist für Investoren gerade aus dem angelsächsischen Raum irgendwo zwischen "rotem Tuch" und "nicht vorhanden" angesiedelt. Als Reaktion auf die Gründungsbestrebung eines Betriebsrates erfolgt deshalb nicht selten eine sofortige Kündigung. Ist aber die Alleinherrschermentalität nach Gutsherrenart heute wirklich noch die richtige Herangehensweise, welche der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern eines Unternehmens gerecht wird?

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