Betreibungsregisterauszug Kanton Basel Stadt: 130 Millionen Schulden

Unser Schuldbetreibungsrecht erlaubt jeder Person, jede Person zu betreiben. Oftmals wird die Betreibung angedroht, um Rechtsvorteile zu erlangen. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen minimal. Die einzige juristische Wirkung liegt in der Unterbrechung der Verjährung.  Abwehren kann man die Betreibung nicht, sie ärgert den Betriebenen höchstens und für den Betreibenden hat sie nur Kosten zur Folge. Man kann also abgesehen von der Verjährungsunterbrechung von diesem Instrument absehen.

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