Zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub: SKO und 80% der Bevölkerung dafür

Die Schweizer Kader Organisation stellt sich hinter einen zweiwöchigen Urlaub für Väter. Dieser setzt ein Zeichen mit Blick auf die Vereinbarung des Familien- und Berufslebens. Der Urlaub unterstützt ebenfalls das Ziel, Frauen als selbstständige Berufstätige zu fördern. Die SKO postuliert in ihrer Sozialcharta die Unterstützung für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Dabei sollte der Fokus auf Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen oder auf Betriebsebene liegen und auch die Eigenverantwortung im Sinne von Ferienbezug oder von unbezahltem Urlaub eingefordert werden.

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Stress – So können Sie das „Monster“ zähmen

Inzwischen ist Stress keineswegs mehr den Managern und Entscheidungsträgern vorbehalten. Das ständig zunehmende Tempo unseres Lebens hat diesen potentiellen Auslöser für viele Erkrankungen in alle Lebensbereiche gebracht. Ständig sollen wir perfekt oder besser sein. Natürlich sollen wir dabei lächeln und nach aussen zeigen, wie wahnsinnig gerne wir das alles doch machen und wie leicht es uns fällt. Auch aus den Medien werden wir immer wieder mit diesem Bild versorgt. Das Resultat: Jeder, der sich gestresst fühlt, sieht sich potentiell als unzureichend, als latenten Versager.

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Mit Vitaminen fit im Berufsleben bleiben

Die Wichtigkeit einer gesunden Ernährung ist jedermann hierzulande bekannt, auch wenn der alltägliche Stress nicht immer Zeit für die umfangreiche Zubereitung ausgewogener Gerichte lässt. Gerade für Erwerbstätige, die einem täglichen Stress unterliegen und häufig unter Zeitdruck essen, ist eine ausreichende Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen jedoch besonders wichtig. Die Entscheidung für Präparate zur Nahrungsergänzung ist vielfach zu empfehlen, Obst und Gemüse lassen sich hierdurch jedoch nicht komplett ersetzen.

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Business-Knigge: Nicht immer ist nur die fachliche Kompetenz entscheidend

Die Vorfreude war riesengross, die Hoffnung wuchs von Tag zu Tag. Das Vorstellungsgespräch war aber auch wirklich gut gelaufen. Die eigenen fachlichen Qualifikationen passen nahezu wie massgeschneidert zu den Anforderungen. Das hat auch der Personalchef wohlwollend zur Kenntnis genommen. Aber - den Traumjob hat dann doch ein anderer Bewerber bekommen. Aus Lust ist Frust geworden. Dabei hat der neue Stelleninhaber nachweislich eine weitaus geringere fachliche Kompetenz vorzuweisen. Zudem wurde man doch selbst in der Vergangenheit schon des Öfteren von den Vorgesetzten für seinen unermüdlichen Arbeitseinsatz gelobt. Trotzdem hat es nicht gereicht. Die Enttäuschung hat dabei einen wahrlich simplen Grund. Die "Verpackung" respektive die eigene Aussenwirkung sowie die gewählte Strategie stimmten schlichtweg nicht.

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Früh übt sich: So gelingt Auszubildenden der Einstieg ins Business

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Auch Grossunternehmer haben mal klein angefangen – und dabei ungewollt Fehler gemacht. Daher richtet sich dieser Beitrag an all jene, die ganz am Beginn ihrer Karriere stehen und das "Big Business" erst noch kennenlernen: Auszubildende. Damit deren Einstieg in die Firma möglichst optimal verläuft, halten wir ein paar Tipps für den ersten Auftritt im neuen Umfeld bereit. Geschafft! Nach zahllosen Bewerbungsschreiben und -gesprächen sowie dem grossen Zittern um die endgültige Zusage dürfen Sie endlich Ihre Ausbildung beginnen. Neben der Berufsschule, in der Sie meist mit Gleichaltrigen zusammen sind, beinhaltet die Lehre auch jede Menge praktischen Unterricht. Diesen absolvieren Sie für gewöhnlich in einer Filiale der Einrichtung, mit welcher Sie Ihren Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Hier aber gelten ganz andere Regeln als in Ihrem bisherigen Umfeld. Damit Sie am ersten Tag möglichst positiv auffallen, haben wir eine Liste der Bereiche zusammengestellt, in denen die meisten Fallen lauern bzw. die häufigsten Fehler gemacht werden (können).

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Was Sie über das Arbeitszeugnis wissen sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Arbeitszeugnis spielt in der Schweiz auch heute noch eine wichtige Rolle im Berufsleben. Jeder Arbeitnehmende hat aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Art. 330a OR jederzeit Anspruch, vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Arbeitszeugnis, welches sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten ausspricht, und der Arbeitsbestätigung, welche sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein vollwertiges Arbeitszeugnis, falls er dies wünscht. Ein Sonderfall ist das Lehrzeugnis, welches der Lehrmeister dem Lehrling nach Beendigung der Lehre ausstellen muss. Inhaltlich beschränkt sich dieses auf die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Berufslehre. Auf Wunsch des Lernenden wird das Lehrzeugnis auf das Niveau eines Arbeitszeugnisses ergänzt.

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Auf frischer Tat ertappt - Woran Lügner zu erkennen sind

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wer im Berufsleben weiterkommen will, muss sich regelmässig von seiner besten Seite zeigen. Ehrlich währt dabei leider nicht immer am längsten. Ob Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Vorgesetzte lügen, lässt sich jedoch relativ leicht feststellen - sofern Ihnen bekannt ist, wodurch sich die Betreffenden am häufigsten selbst verraten. Gelegentlich die Unwahrheit zu sagen ist eine soziale Notwendigkeit, ohne die zwischenmenschliche Kontakte erheblich erschwert und teilweise sogar unmöglich gemacht werden. Sozialwissenschaftler und Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen sich mehrmals am Tag gegenseitig belügen. Während es sich dabei auf privater Ebene meist um weitgehend folgenlose Höflichkeitsfloskeln wie den freundlich erwiderten Morgengruss im Treppenhaus oder knappe Antworten auf das persönliche Wohlbefinden handelt, haben Lügen im Job ungleich weitreichendere Konsequenzen:

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