Der Arbeitsvertrag im Schweizer Recht

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Welche Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages notwendig sind und auf welche Weise ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann, lesen Sie hier. Damit ein Arbeitsvertrag wirksam geschlossen werden kann, bedarf es der Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt. Rechtsgrundlage im Schweizer Recht ist OR 1 Abs. 1, wonach zwei übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen die Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sind. Im Arbeitsvertrag geregelt sind die Arbeitsleistung in Bezug auf das Aufgabengebiet und die zu leistende Arbeitszeit, die Einigung über die Vergütung sowie eine Einigung darüber, ob das Arbeitsverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden soll. Ansonsten sind die Vertragsparteien hinsichtlich der Gestaltung des Inhalts des Arbeitsvertrages grundsätzlich frei, unter der Voraussetzung, dass die Inhalte nicht gegen die geltende Rechtsordnung verstossen. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag nach OR 20 Abs. 1 keine widerrechtlichen, unsittlichen oder unmöglichen Bestimmungen beinhalten darf.

Weiterlesen

Was Sie über das Arbeitszeugnis wissen sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Arbeitszeugnis spielt in der Schweiz auch heute noch eine wichtige Rolle im Berufsleben. Jeder Arbeitnehmende hat aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Art. 330a OR jederzeit Anspruch, vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Arbeitszeugnis, welches sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten ausspricht, und der Arbeitsbestätigung, welche sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein vollwertiges Arbeitszeugnis, falls er dies wünscht. Ein Sonderfall ist das Lehrzeugnis, welches der Lehrmeister dem Lehrling nach Beendigung der Lehre ausstellen muss. Inhaltlich beschränkt sich dieses auf die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Berufslehre. Auf Wunsch des Lernenden wird das Lehrzeugnis auf das Niveau eines Arbeitszeugnisses ergänzt.

Weiterlesen

Die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im nachfolgenden Text möchten wir Sie auf die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht aufklären. 1. Aufgelaufene Überstunden können jederzeit durch Ferientage kompensiert werden. Geleistete Überstunden, also Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen, sind abzugelten, wenn sie vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden (unabhängig davon ob sie notwendig waren oder nicht) sowie die Überstunden, welche nicht ausdrücklich angeordnet wurden, sofern sie notwendig waren oder vom Arbeitnehmer nach Treu und Glauben als notwendig betrachtet werden durften. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden widerspruchslos entgegennimmt.

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});