Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Wann droht eine Abmahnung oder Kündigung?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Privates Internetsurfen während der Arbeitszeit, lästern über den Chef oder Stehlen von Büromaterial. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen?

Internetnutzung für private Zwecke

Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.

Weiterlesen

Wie sollten Sie sich am Arbeitsplatz verhalten? – Einige Dinge gehen gar nicht!

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Darf man auf der Arbeit über seinen Chef lästern oder Druckerpapier aus dem Büro mit nach Hause nehmen? Am besten verkneift man sich das, denn dieses Verhalten entspricht sicher nicht den Regeln, nach denen man sich am Arbeitsplatz richten sollte, und kann dazu führen, dass man eine Kündigung erhält oder zumindest abgemahnt wird. Wie sieht es mit dem Surfen im Internet auf dem Arbeitsrechner oder dem Telefonieren mit dem Telefon, das vom Arbeitgeber gestellt wird, oder dem eigenen Smartphone während der Arbeitszeit aus? Auch andere Dinge sollte man sich lieber verkneifen, wenn man an seinem Arbeitsplatz hängt. Internetnutzung für private Zwecke Es ist wirklich sehr verlockend, während der Arbeit an seinem Arbeitsplatz schnell mal seine privaten E-Mails zu checken, die neuesten Nachrichten auf Facebook zu lesen oder die Börsenkurse zu verfolgen. Dabei kann es sich aber um eine Verletzung der Regeln des Unternehmens handeln, bei dem man angestellt ist. Einerseits werden beim Surfen Arbeitsgeräte, die dem Betrieb gehören, zweckentfremdet und andererseits wird auch Arbeitszeit nicht dazu genutzt, die vertragsgemässen Arbeiten zu erledigen. In vielen Unternehmen gibt es deshalb Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema, die den privaten Umgang mit Computern regeln sollen. Das kann von einem generellen Verbot bis zu einer zeitlich meist eingeschränkten Erlaubnis der privaten Internetnutzung gehen. Eine Überwachung des Verhaltens des Mitarbeiters ist allerdings nur dann gestattet, wenn dem Arbeitgeber konkrete Hinweise für ein Fehlverhalten vorliegen.

Weiterlesen

Der Arbeitsvertrag im Schweizer Recht

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Welche Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages notwendig sind und auf welche Weise ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann, lesen Sie hier. Damit ein Arbeitsvertrag wirksam geschlossen werden kann, bedarf es der Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt. Rechtsgrundlage im Schweizer Recht ist OR 1 Abs. 1, wonach zwei übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen die Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sind. Im Arbeitsvertrag geregelt sind die Arbeitsleistung in Bezug auf das Aufgabengebiet und die zu leistende Arbeitszeit, die Einigung über die Vergütung sowie eine Einigung darüber, ob das Arbeitsverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden soll. Ansonsten sind die Vertragsparteien hinsichtlich der Gestaltung des Inhalts des Arbeitsvertrages grundsätzlich frei, unter der Voraussetzung, dass die Inhalte nicht gegen die geltende Rechtsordnung verstossen. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag nach OR 20 Abs. 1 keine widerrechtlichen, unsittlichen oder unmöglichen Bestimmungen beinhalten darf.

Weiterlesen

Unternehmen vor schwierigen Zeiten: alle Macht den Bewerbern

Was für ein Luxus: Wollten Unternehmen früher eine vakante Stelle besetzen, konnten Sie sich vor Bewerbern kaum retten. Dann wurde in der Regel ein Selektionsprozess seitens des Arbeitgebers in Gang gesetzt, um den am besten geeigneten Kandidaten heraus zu filtern; der Rest der Bewerber blieb auf der Strecke. Zwar erhält auch heute nur einer der entsprechenden Bewerber die Stelle, aber die Voraussetzungen und auch die Vorgehensweise haben sich drastisch verändert. Aus dem früheren Selektionsprozess ist nunmehr ein Werben um den jeweils besten bzw. begabtesten Kandidaten geworden.

Weiterlesen

Fachkräftemangel: Wieso in die Ferne schweifen

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Beispiel könnte Schule machen. Muss es eigentlich sogar, um dem gegenwärtigen und vor allem zukünftigen Fachkräftemangel in der Schweiz zumindest ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen. Bereits seit Jahren reaktiviert der Autozulieferer Feintool schon längst pensionierte ehemalige Mitarbeiter, damit diese Fachkräfte mit ihrem Know-how und Erfahrungsschatz jüngeren und unerfahrenen Kollegen bei der Realisierung neuer Projekte beratend zur Seite stehen. Diese Massnahme von Feintool ist bei Swissmem, dem Dachverband der Metall-, Maschinen- und Elektroindustrie, genau beobachtet und für quasi massentauglich beurteilt worden. Innerhalb einer eigens ausgearbeiteten Fachkräftestrategie, die im September der Schweizer Öffentlichkeit im Rahmen einer entsprechenden Kampagne vorgestellt wurde, hat Verbandspräsident Hans Hess explizit betont, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial viel besser genutzt werden müsse. Und – siehe Feintool – dabei sei vor allem das Hauptaugenmerk darauf zu legen, dass ehemalige Mitarbeiter als Berater geworben und ältere Arbeitnehmer länger im betrieblichen Arbeitsprozess gehalten werden.

Weiterlesen

Alle haben Stress im Job – nur der Chef nicht ...

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ende des vergangenen Jahres machten Schlagzeilen von Managersuiziden die Runde. Sie rüttelten auf und haben eine Debatte über den prinzipiellen Stress am Arbeitsplatz entfacht. Jetzt hat eine Studie in diesem Zusammenhang erstaunliche Ergebnisse zutage gefördert. Demnach sind in der Schweiz von insgesamt 4,9 Millionen Arbeitnehmern deutlich mehr als eine Million durch ihren Job übermässig gestresst. Das ist aber wohl nur die Spitze des Eisberges. Laut der Studie haben zusätzlich noch einmal rund zwei Millionen Schweizer Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Probleme, da sie mehr oder weniger erschöpft sind. Dies hat auch Auswirkungen auf die eidgenössische Wertschöpfung respektive auf die Schweizer Wirtschaft. Rund 5,6 Milliarden Franken gehen dieser nämlich durch gestresste und erschöpfte Arbeitnehmer durch die Lappen. Jährlich, wohlgemerkt.

Weiterlesen

Spitzensport in der Schweiz: Prekäre finanzielle Situation

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Auch wenn es in der Schweiz von Zeit zu Zeit schon mal kurzfristige wirtschaftliche Eintrübungen oder Konjunkturdellen zu beklagen gibt, sind sich die Verfasser unterschiedlicher Studien einig: Die Schweiz wird als ein Land der Reichen und Superreichen angesehen; zudem lässt es sich trotz der vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten in der Alpenrepublik verdammt gut leben. Kaum zu glauben, dass aber gerade Spitzensportler in diesem Land – im übertragenden Sinne – am Hungertuch nagen. Eine diesbezügliche Studie der in Magglingen ansässigen eidgenössischen Hochschule für Sport zeigt jedenfalls eine teilweise horrende Diskrepanz zwischen Leistungssportansprüchen und -Finanzierung auf. So verdienen rund 50 % der Schweizer Sportler pro Jahr nicht einmal 14’000 Franken mit ihrem jeweils ausgeübten Sport. Laut der Darstellung in der Studie sollen lediglich weniger als 100 dieser Sportler von ihren Einkünften leben können. Eigentlich ein Unding, warnt der Dachverband Swiss Olympic vor dem kompletten Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Hier seien sowohl der Staat als auch die eidgenössische Wirtschaft gefordert.

Weiterlesen

Privatanteil Geschäftsfahrzeug - korrekt abrechnen

In diesem Bericht widmen wir uns dem Thema Geschäftsfahrzeug. Was wird offiziell als Geschäftsfahrzeug betrachtet? Für welchen Zweck wird ein Privatanteil erhoben und wie wird dieser korrekt abgerechnet, damit allfällige Probleme mit Behörden gar nicht erst entstehen? Da die artax Fide Consult AG in Basel domiziliert ist und das Thema EU aufgrund der geografischen Lage und den zahlreichen Grenzgängern zentral ist, wagen wir einen kleinen Exkurs und zeigen auf, welche Risiken in der EU lauern.

Weiterlesen

Nicht immer ist der Lohn entscheidend ...

Es geht ums Geld. Der neue Job soll einen guten Lohn einbringen. Jedenfalls ist dies das Ergebnis einer Befragung von Arbeitssuchenden in der Schweiz, die von Axa Investment Managers durchgeführt wurde. Zumindest für 57 % der Schweizer, die sich auf Jobsuche befinden, geniesst die Höhe des Einkommens Priorität bei der Auswahl. Gerade einmal 12 % sehen demgegenüber das Gehalt eher als zweitrangiges Kriterium bei der Arbeitssuche an. Zudem belegen die Ergebnisse, dass die Fokussierung auf die Altersvorsorge einen immer höheren Stellenwert einnimmt.

Weiterlesen

Ohne Einbussen kürzer treten

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Für viele, besonders ältere Arbeitnehmer in den unterschiedlichsten Positionen stellt sich die Frage, ob ein Kürzertreten im beruflichen Engagement auch bei zumindest gleichbleibenden Bezügen möglich und sinnvoll ist. Auch Selbstständige stehen aus den unterschiedlichsten Gründen immer wieder vor der Frage, inwieweit das unternehmerische Engagement begrenzt werden kann, ohne Einbussen befürchten zu müssen. Die Gründe für ein Kürzertreten im beruflichen Umfeld sind sehr vielschichtig. Oftmals sind es plötzlich akut auftretende Erkrankungen, manchmal ist es der Wunsch nach mehr Zeit für die Familie und immer wieder auch die Frage danach, was im Leben ausser Arbeit noch zählt. Letztlich ist es aber egal, was zu den Abstrichen am Arbeitseinsatz führt. Auch hier zählen am Ende nur die Ergebnisse.

Weiterlesen

Empfehlungen

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});