BGH: D&O-Versicherung muss bei Zahlungen nach Insolvenzreife eintreten
BGH: D&O-Versicherung muss bei Zahlungen nach Insolvenzreife eintreten Die D&O-Versicherung muss bei Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgt sind, eintreten. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden (Az.: IV ZR 217/19).
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