Arbeitslosenversicherung - AVAM-Verordnung angepasst
Der Bundesrat hat am 9. Dezember die Änderung der sogenannten AVAM-Verordnung beschlossen. Sie enthält Regelungen zum Schweizer Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und zur Arbeitsmarktstatistik. Die Anpassung war aufgrund verschiedener Änderungen von Bundesgesetzen erforderlich geworden. Seit 1. Januar 2014 muss die Arbeitslosenversicherung gemäss dem Ausländergesetz (AuG) die Daten von EU-/EFTA-Bürgern, die Arbeitslosenentschädigungen beziehen, kommunizieren. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde zwar in diesem Sinne angepasst, dennoch fehlte bisher eine Ausführungsbestimmung für eine effiziente technische Lösung zur Kommunikation. Durch die Änderung der AVAM-Verordnung wird diese Grundlage nun geschaffen.
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