Inhaberaktionäre aufgepasst – Jetzt kommt GAFI!

Die Schweiz hat kürzlich auf Empfehlung der Groupe d’Action Financière (GAFI, einer Arbeitsgruppe der OECD zur Geldwäschereibekämpfung) und dem in solchen Fällen üblichen internationalen Druck ihre Transparenzvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei weiter verschärft. Diese Gesetzesrevision wurde in den Medien vor allem wegen dem ursprünglich vorgesehenen Bargeldverbot ab CHF 100‘000 bekannt. Auch wenn das Bargeldverbot in der geplanten Form gestrichen wurde und das Parlament weitere Entschärfungen vorgenommen hat, hat es die Gesetzesänderung für private Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, und etwas reduziert auch für alle anderen privaten Aktiengesellschaften und GmbH, in sich.

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Die Schweiz am Scheideweg: Transparenz wird gefordert

Nach wie vor gilt die Schweiz im Ausland als Staat der Geheimniskrämerei. Selbst die Bemühungen, für entsprechend mehr Transparenz zum Beispiel beim umstrittenen Bankgeheimnis zu sorgen, haben das internationale Meinungsbild nicht wesentlich verändert. Das Ausland sehe das Schweizer System diesbezüglich weiterhin äusserst kritisch, mahnte Anfang September Cobus Swardt, der Geschäftsführer von TI (Transparency International), an. Auch Swardt sieht hier noch kräftig Nachholbedarf. Dabei sollte seiner Meinung nach die Schweiz sogar regelrecht in die Offensive gehen und quasi eine Vorreiterrolle in Sachen Transparenz übernehmen. So könnte ein öffentliches Register initiiert werden, in dem die Namen der wirtschaftlich Berechtigten, Investoren oder sonstigen Geldgeber von Unternehmen aufgelistet werden.

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