Inhaberaktionäre aufgepasst – Jetzt kommt GAFI!

Die Schweiz hat kürzlich auf Empfehlung der Groupe d’Action Financière (GAFI, einer Arbeitsgruppe der OECD zur Geldwäschereibekämpfung) und dem in solchen Fällen üblichen internationalen Druck ihre Transparenzvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei weiter verschärft. Diese Gesetzesrevision wurde in den Medien vor allem wegen dem ursprünglich vorgesehenen Bargeldverbot ab CHF 100‘000 bekannt. Auch wenn das Bargeldverbot in der geplanten Form gestrichen wurde und das Parlament weitere Entschärfungen vorgenommen hat, hat es die Gesetzesänderung für private Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, und etwas reduziert auch für alle anderen privaten Aktiengesellschaften und GmbH, in sich.

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Wer ist Aktionär? Ab und zu eine schwierige Frage ... (Teil 2)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das grösste Risiko von Inhaberaktien besteht in der Verkörperung sämtlicher Aktionärsrechte durch ein anonymes Stück Papier. Es ist damit zwingend erforderlich, dass dieses sicher und vor Diebstahl geschützt aufbewahrt wird. Wir haben in der Praxis schon einige Fälle erlebt, in denen erbitterte Gerichtsverfahren über den mutmasslichen Diebstahl und das Eigentum an Inhaberaktien geführwurden. Aus Sicht der Aktiengesellschaft sind diese zwar nicht relevant, da der jeweilige Inhaber des Papiers als Aktionär gilt, aber dennoch können durch gerichtliche Sperren die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft lange Zeit blockiert sein. Nicht besser ist die Situation, wenn ein Aktienzertifikat verloren geht.

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Wer ist Aktionär? Ab und zu eine schwierige Frage ... (Teil 1)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Bei der Gründung einer Gesellschaft gehören umfassende Überlegungen zur optimalen Rechtsform (Personengesellschaft oder GmbH/AG) zum Standardrepertoire jedes guten Treuhänders. Eher wenig Beachtung findet hingegen die Frage, in welcher Form das Kapital einer Aktiengesellschaft gehalten werden soll. Die rudimentären Überlegungen dazu basieren nur zu oft auf Illusionen aus längst vergangenen Zeiten. In der Praxis sind wir aber auch hier immer wieder mit tückischen Konstellationen und daraus resultierenden Streitigkeiten konfrontiert. Im Folg enden finden Sie deshalb die wichtigsten Gedanken dazu:

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