Energie kostenlos mit Gravinergy-Antrieb überall!
Gravinergy AG hat ihren Gravinergy-Antrieb modifiziert und seine Pumpen eliminiert sodass er jetzt noch mehr Energie erzeugen und somit mehr Strom produzieren wird - umsonst!
Strom mit Schwerkraft - keine Hexerei
Wir haben einen Antrieb entwickelt, mit dem wir el. Strom überall, jederzeit, 100% CO2 frei und fast umsonst produzieren können! Mit nur 1 Solarzelle oder Autobatterie, ein ganzes Einfamilienhaus mit Strom versorgen! www.gravinergyag.com
Ein Startup zu gründen ist für immer mehr Menschen eine attraktive berufliche Vision, um sich mit einer guten Idee selbständig und finanziell unabhängig zu machen.
Die Entscheidung, sich mit einem Startup auf eigene Füsse zu stellen und unternehmerische Risiken auf sich zu nehmen, sollte wohlüberlegt und gut vorbereitet sein, um die zahlreichen Hürden und Widerstände auf dem Weg zum Erfolg zu nehmen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Ebenso wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Aktiengesellschaft (AG) eine Kapitalgesellschaft, deren Rahmenbedingungen in den Art. 620 bis 763 Obligationsrecht (OR) normiert sind.
Diese Rechtsform wird vor allem von grossen Unternehmen favorisiert, die in der Lage sind, das für die Gründung erforderliche Kapital zu erbringen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Schweiz stehen Unternehmern verschiedene Rechtsformen für die Unternehmensgründung zur Verfügung. Zu den wichtigsten zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) als Kapitalgesellschaften sowie die Einzelfirma und die Kollektivgesellschaft als Personengesellschaften.
Die Wahl der Rechtsform ist zunächst abhängig von dem Ziel, das der Unternehmer mit der Unternehmensgründung anstrebt sowie von den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dementsprechend entscheiden vor allem der Verwendungszweck, der Kapitalbedarf, das unternehmerische Risiko sowie Haftungsfragen über die Wahl der Rechtsform.