Alle Behördenmitglieder der Verwaltung und alle Richter werden von der öffentlichen Hand bezahlt. Es ist deshalb offensichtlich, dass die Praxis der Gerichte und der Steuerverwaltungen fiskalisch motiviert und grundsätzlich staatsfreundlich orientiert sind. Der Bürger und Steuerpflichtige hat das Nachsehen.
Im Vergleich mit den EU-Staaten hat die Schweiz einen Belastungsunterschied bei den direkten (insbesondere Einkommens- und Gewinnsteuern) und bei den indirekten Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer) von kumuliert rund 10-20%, je nach Einkommen. Die umliegenden Staaten haben durch die höheren Steuern nicht bewiesen, dass es den Bürgern besser geht.