Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Wann droht eine Abmahnung oder Kündigung?
VON Agentur belmedia Allgemein Organisation Recht
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Privates Internetsurfen während der Arbeitszeit, lästern über den Chef oder Stehlen von Büromaterial. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen?
Internetnutzung für private Zwecke
Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.
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