Wie verhält es sich mit dem steuerlichen Wohnsitz eines Weltenbummlers?

In diesem kurzen Bericht wollen wir den steuerlichen Wegzug eines Globetrotters näher beleuchten.

Die demographische Entwicklung in Europa und der alten Welt zeigt eine Überalterung der Gesellschaft. War einst Italien eines der kinderreichsten Länder in Europa, steht es heute als Schlusslicht da.

Parallel dazu sind die älteren Personen diejenigen mit dem meisten Vermögen. Das führt dazu, dass das Leben genossen wird und die Bereitschaft, für hochwertige Güter oder Dienstleistungen Geld auszugeben, ist im hohen Masse vorhanden. Die Reiselust nimmt zu, was das stetig steigende Angebot für Kreuzfahrten zeigt. Da ist der Entscheid rasch einmal da, eine grosse mehrjährige Reise anzutreten und der Schweiz den Rücken zu kehren. Gleichzeitig möchte man davon profitieren, sich abzumelden und während dieser Zeit keine Steuern zu zahlen. Gesagt getan.

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Nach zwei, drei Jahren und nach einer schönen Reise kommt man in die Schweiz zurück und meldet sich wieder an. Gerne ist man bereit, von nun an wieder Steuern zu zahlen. Weit gefehlt! Die Praxis der schweizerischen Steuerbehörden verlangt bei einem Wegzug den Nachweis eines neubegründeten ausländischen Wohnsitzes. Kann dieser nicht erbracht werden, erfolgt eine Besteuerung ab dem vermeintlichen Wegzug bis zum vermeintlichen Zuzug. Das kann dann zu erheblichen Steuerforderungen führen.

Dazu das Bundesgericht:

BGE 138 II 300

Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Wohnsitzverlegung einer natürlichen Person ins Ausland: Der einmal begründete Wohnsitz bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen.

Solange der „Weltenbummler“ nicht nachweisbar massgebliche Beziehungen – im Sinne der Ansässigkeit – zu einem konkreten anderen Ort im Ausland begründet, wird vom Weiterbestehen des schweizerischen Steuerdomizils ausgegangen.

Also, wenn Sie die Koffer packen, dann richtig. Der Nachweis eines ausländischen Wohnsitzes ist erforderlich. artax ist Mitglied von Morison KSi mit einem weltweiten Netzwerk und kann die notwendigen Verbindungen herstellen.

 

Quelle: artax Fide Consult, Mitglied von Morison KSi – www.artax.ch
Artikelbild: Monkey Business Images – shutterstock.com

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Mehr zu Dr. iur. Bernhard Madörin

Seit 2000 ist Dr. iur. Madörin Partner und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der artax Fide Consult AG. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer hat er als Steuer- und Treuhandexperte die Gesamtverantwortung für die Bereiche Steuern, Recht und Unternehmungsberatung inne und kann heute auf rund 30 Jahre Berufserfahrung als Treuhänder und selbständiger Unternehmer zurückblicken.

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