Ein Franchise-Geschäft in der Schweiz gründen – das muss beachtet werden

Ein Franchise-Unternehmen in der Schweiz wird zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer im Rahmen eines Franchisevertrags gegründet. Um ein Unternehmen in der Schweiz als Franchise-Unternehmen zu eröffnen, sollten die Parteien den Verhaltenskodex des Schweizerischen Franchiseverbandes befolgen, der bestimmte Regeln für diese Art von Aktivitäten vorsieht.

Ein Team von Spezialisten für Firmengründung in der Schweiz kann Sie bei den wichtigsten Rechtsakten hinsichtlich der Registrierung eines Schweizer Franchise-Unternehmens beraten.

Regelungen für Franchising in der Schweiz

Für die Franchising-Industrie gelten keine speziellen Gesetze. Beim Start des Registrierungsverfahrens in der Schweiz sind allgemeine Rechtsnormen, die auch für eine Franchising-Vereinbarung gelten, zu beachten:

  • das schweizerische Obligationenrecht,
  • das Schweizerische Zivilgesetzbuch,
  • die schweizerischen Gesetze zum geistigen Eigentum,
  • das Schweizer Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • das Gesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen.

Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung gibt es keine rechtlichen Unterschiede zwischen einem Franchise-Geschäft, in dem der Franchisegeber einen einzigen Franchisenehmer ernennt, und einem Franchise-Geschäft, in dem mehrere Franchisenehmer ernannt werden; für solche Unternehmen braucht es in der Regel keine spezifische Genehmigung.



Ein Schweizer Franchise einbinden

Ausländische Geschäftsleute können hier fast ohne Einschränkungen (die für bestimmte Aktivitäten auferlegt werden können) ein Franchise betreiben. Spezifische Geschäftsaktivitäten, die im Rahmen einer Franchise-Vereinbarung begonnen werden, sollten vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der Schweiz eine Zulassung auf dem lokalen Markt erhalten. Dies kann bei Franchiseunternehmen der Fall sein, die im Banken- oder Versicherungssektor, im Gesundheitswesen oder in der Glücksspielindustrie tätig sind.

Das Schweizer Franchise kann durch eine Franchise-Vereinbarung als eine ausländische Firma gegründet werden. Gleichzeitig kann das Franchise durch eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft eingerichtet werden. Ausländische Investoren können sich an ein Beraterteam wenden, um sich ausführlich über die in beiden Fällen geltenden Registrierungsanforderungen zu informieren.

 

Titelbild: Rawpixel.com – shutterstock.com

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