Brexit: Bilaterale Verträge zwischen Schweiz und EU gelten weiter
Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU am 31. Januar 2020 um Mitternacht entstehen für die Beziehung zwischen der Schweiz und dem UK kurzfristig keine Änderungen: Die bilateralen Verträge Schweiz–EU bleiben während einer verlängerbaren Übergangsperiode bis mindestens Ende 2020 auf das UK anwendbar. Diese Übergangsperiode kann die Schweiz nutzen, um im Rahmen ihrer „Mind the gap“-Strategie gemeinsam mit dem UK das zukünftige Verhältnis weiter zu gestalten.
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