Gut zu wissen: Mehrwertsteuer-Rückerstattung beim Onlineshopping

Viele Händler aus Deutschland ermöglichen es ihren Kunden aus der Schweiz, nach dem Einkauf die Mehrwertsteuer zurückzubekommen. Doch funktioniert das auch beim Onlineshopping?

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und was genau müssen Schweizer Kunden tun, um die Mehrwertsteuer zurück zu bekommen?

Was hat es mit der Mehrwertsteuer-Erstattung auf sich?

Wenn Schweizer Kunden über das Internet in deutschen Shops einkaufen, zahlen sie immer auch die deutsche Mehrwertsteuer. Dabei wird in Deutschland zwischen zwei Arten unterschieden: Für alle Waren, die zum alltäglichen Bedarf gehören, fällt eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent an. Alle anderen Artikel werden mit 19 Prozent besteuert.

Schweizer, die hin und wieder in deutschen Geschäften in Grenznähe einkaufen gehen, wissen bereits, dass viele von ihnen einen steuerfreien Einkauf für ihre Kunden aus der Schweiz anbieten. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer beim Kauf zwar zunächst entrichtet werden muss, man sie nach der Ausfuhr der Artikel in die Schweiz aber bei dem jeweiligen Händler in bar zurückbekommt.

Was viele Schweizer nicht wissen: Auch deutsche Online-Händler locken teilweise mit solchen Angeboten. Eine gesetzliche Verpflichtung dafür haben sie jedoch nicht, sodass es sich vielmehr um eine freiwillige Leistung handelt. Schweizer sollten sich daher im Idealfall schon vor dem Einkauf informieren, ob eine Mehrwertsteuer-Erstattung angeboten wird oder nicht.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung – Nur unter zwei Voraussetzungen möglich

Um die Mehrwertsteuer nach dem Einkauf zurück zu bekommen, müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Wohnsitz in der Schweiz kann mittels Pass, ID-Karte oder Ausländerausweis bewiesen werden.
  2. Die gekauften Artikel werden persönlich ausgeführt.

Beim Einkauf im stationären Handel in Deutschland gestaltet sich die Mehrwertsteuer-Rückerstattung recht einfach: Als Schweizer Kunde bittet man an der Kasse um eine Ausfuhrbescheinigung oder ein sogenanntes Tax-Free-Formular, nachdem der Einkauf erledigt ist. Dieses Formular wird dann am Schweizer Zoll abgestempelt, was sich besonders einfach gestaltet, wenn man die Grenze mit dem Auto passiert. Reist man mit dem Flugzeug, müssen die gekauften Produkte im Handgepäck transportiert werden.

Im Idealfall sollte man dann schon beim Check-In darauf hinweisen, was man gekauft hat und sich die Formulare abstempeln lassen. Schwieriger ist es bei Zugreisen, da es hier oft keine Zollkontrollen gibt. Dann ist es möglich, den Ausfuhrschein nachträglich noch an einer Global-Blue-Station abstempeln zu lassen. Eine solche gibt es speziell an grösseren Bahnhöfen in der Schweiz.

Mehrwertsteuer zurückerhalten beim Onlineshopping in deutschen Shops

Viele Schweizer Verbraucher ahnen nicht, dass die Mehrwertsteuer-Rückerstattung grundsätzlich auch beim Onlineshopping möglich ist. Zahlreiche Online-Händler aus Deutschland bieten Kunden aus der Schweiz diese Serviceleistung an.

Welche Onlineshops dazu gehören, kann auf dieser Seite nachgelesen werden. Auch beim Onlineshopping ist es aber erforderlich, die Waren persönlich in die Schweiz einzuführen. Dementsprechend benötigt man eine deutsche Lieferadresse. Im Anschluss ist das folgende Vorgehen empfehlenswert:

  • Die Rechnungen der betreffenden Artikel werden bei der Ausfuhr in die Schweiz am Zoll abgestempelt
  • Ein Ausfuhrschein ist nicht nötig
  • Die Rechnung wird an den Online-Händler geschickt
  • Die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer wird entweder beim nächsten Einkauf verrechnet oder der Kreditkarte gutgeschrieben

Einige Onlineshops wie beispielsweise Amazon haben den Prozess für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Kunden aus der Schweiz vereinfacht. Wie die Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Amazon genau funktioniert, erklärt MyPaketshop.com ausführlich in einem Blogartikel.

Muss die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden?

Die Schweizer Mehrwertsteuer muss am Zoll nur dann entrichtet werden, wenn der Gesamtwert des Einkaufs über 300 Schweizer Franken beträgt.

Dann besteht die Deklarationspflicht und eine Steuer von 8 Prozent beziehungsweise 2,5 Prozent für Bücher, Medikamente und Lebensmittel muss bezahlt werden. Dabei ist es egal, ob man die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommt, weil es zwischen Deutschland und der Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Mehrwertsteuer gibt.

 

Artikelbild: Paisit Teeraphatsakool – shutterstock.com

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