Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auf 1 Prozent gesenkt
Bei seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 ist der Bundesrat zu dem Entschluss gekommen, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2017 auf 1 Prozent zu senken. Aktuell liegt dieser bei 1.25 Prozent. Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.
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