27 August 2016

Arbeitgeber begrüssen Kantons-Antritt zur Zuwanderung

Die Kantonsregierungen haben im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz ein Konzept zur Umsetzung von Artikel 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) vorgestellt. Der Antritt zur einvernehmlichen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wird vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ausdrücklich begrüsst. Nur bei einem Punkt widerspricht der Verband: Beim Inländervorrang müsse sich an Berufsgruppen und nicht – wie vorgesehen – an Branchen orientiert werden. Wie für die Kantone hat auch für den SAV der Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU höchste Priorität. Die von den Kantonen ausgearbeitete Bottom-up-Schutzklausel als Grundlage zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trägt diesem Anliegen Rechnung. Sie ermöglicht eine Umsetzung des Inländervorrangs, die mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) konform ist. Gestützt auf das Verhältnismässigkeits-Prinzip kommt für den SAV jedoch nur ein regionaler und zeitlich befristeter Inländervorrang infrage.

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Schweizerischer Baumeisterverband gegen „Grüne Wirtschaft“ und “AHVplus“

Der Schweizerische Baumeisterverband spricht sich gegen die Initiativen „Grüne Wirtschaft“ und „AHVplus“ aus. Am 25. September 2016 soll über diese Initiativen abgestimmt werden. Die Initiative „Für eine grüne Wirtschaft“ hätte eine massive Verteuerung der Lebenskosten zur Folge. Die „AHVplus“-Initiative führe zu einer Überstrapazierung zwischen Jung und Alt und würde tausende Arbeitsplätze kosten.

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