Steuern

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien

Die Schweiz und Brasilien haben am 3. Mai 2018 in Brasilia ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Es wird eine für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten förderliche Rechtssicherheit schaffen. Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen auf ihren wichtigsten Handelspartner in Lateinamerika ausweiten. Es handelt sich um das erste DBA, das zwischen den beiden Staaten abgeschlossen wird. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken wird.

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Gesetzesrevision der Quellenbesteuerung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Das am 16. Dezember 2016 verabschiedete Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens tritt zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 beschlossen. Damit erhalten die Kantone und die Wirtschaft genügend Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

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Umsetzung der Steuervorlage 17 im Aargau: Senkung der Gewinnsteuertarife?

Der Bundesrat will die Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17) im Frühjahr 2018 dem Parlament unterbreiten. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat seine Aussagen zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Aargau weiter konkretisiert. Er strebt an, die Gegenfinanzierung innerhalb der Unternehmensbesteuerung zu realisieren. Der Regierungsrat stellt – nebst den bereits Ende 2017 kommunizierten Massnahmen – auch eine Senkung der Gewinnbesteuerung in Aussicht. In den oberen Tarifstufen findet eine Entlastung von 18,6 auf 18,2 Prozent statt, diese ist aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den anderen Kantonen notwendig. Zudem soll auch die untere Tarifstufe von 15,1 auf 14,7 Prozent reduziert werden.

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Steuerfüsse und Steuerkraft: Über 1/3 der Gemeinden passt Besteuerung an

Insgesamt 29 Luzerner Gemeinden verändern im laufenden Steuerjahr den Steuerfuss, der mittlere Steuerfuss sinkt auf 1,87 Einheiten. Die Steuerkraft der Gemeinden wächst weiter, wie LUSTAT Statistik Luzern mitteilt. 21 Gemeinden senken 2017 ihren Steuerfuss, acht erhöhen ihn. Eine ähnlich grossflächige Reduktion der Gemeindesteuerfüsse erfuhr der Kanton Luzern letztmals 2009. Erhöhungen nehmen vor allem bevölkerungsmässig kleine Gemeinden mit überdurchschnittlich hohem Steuerfuss vor.

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Der Bundesrat setzt teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung verabschiedet. Sie enthält die Anpassungen an das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz und weitere punktuelle Änderungen. Das teilrevidierte MWST-Gesetz und die teilrevidierte MWST-Verordnung treten mit Ausnahme der Bestimmungen zum Versandhandel am 1. Januar 2018 in Kraft.

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