Steuern

Die Reform der Unternehmensbesteuerung (STAF) im Überblick

Da gewisse Steuerprivilegien nicht mehr internationalen Anforderungen entsprechen, kommt bald die Reform der Unternehmensbesteuerung (STAF) zur Abstimmung. Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz sollen gewahrt sowie Arbeitsplätze und mittel- bis längerfristig Steuereinnahmen gesichert werden. Dazu hat die Schweiz immer wieder ihre Unternehmenssteuern den Bedürfnissen angepasst.

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Bundesrat schickt STAF-Verordnungen in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt. Unter der Voraussetzung, dass die STAF-Vorlage an der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird, sollen die Verordnungen zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Juli 2019.

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WRK: STAF ist eine wichtige Wende in der Steuerpolitik der Schweiz

Nach Ansicht der Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) eine angemessene und ausgewogene Antwort auf die neuen internationalen Anforderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Diese Lösung entspricht den Bedürfnissen der öffentlichen Hand und erlaubt die Bewahrung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Dank dem sozialen Teil der Vorlage kann zudem eine Zusatzfinanzierung für die AHV gesichert werden, die sich mit grossen demografischen Herausforderungen konfrontiert sieht.

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Kanton Bern: Steuererklärung ab diesem Jahr online einreichen und freigeben

Ab diesem Jahr können die steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung im TaxMe-Online mit BE-Login elektronisch freigeben und Belege direkt während des Ausfüllens hochladen. Diese Vereinfachungen sind Teil der Strategie „Mehr Effizienz bei begrenzten Ressourcen“, mit der die Steuerverwaltung des Kantons Bern in den kommenden Jahren die Möglichkeiten der Digitalisierung im E-Government-Bereich noch stärker nutzen will.

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Kanton Luzern: Kommission beantragt Korrekturen zur Steuergesetzrevision 2020

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt der von der Regierung unterbreiteten Steuergesetzrevision 2020 mit grosser Mehrheit zu. Bei einzelnen Massnahmen beantragt sie jedoch Korrekturen. Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) die Steuergesetzrevision 2020 vorberaten. In der Botschaft werden für verschiedene kantonale Steuerarten Umsetzungs- und zusätzliche Begleitmassnahmen vorgeschlagen.

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