lic. rer. pol. Urs Fischer + Michael Hasler

Missverständnisse beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse vermeiden

Bei schweizerischen Pensionskassen haben Sie mit gewissen Einschränkungen die Wahl, Ihr Vorsorgeguthaben als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung zu beziehen. Kapitalauszahlungen sind zudem steuerlich privilegiert, so dass sich hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Seit 2006 gilt für einen solchen Kapitalbezug eine Sperrfrist von drei Jahren ab jedem freiwilligen Pensionskasseneinkauf.

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Inhaberaktionäre aufgepasst – Jetzt kommt GAFI!

Die Schweiz hat kürzlich auf Empfehlung der Groupe d’Action Financière (GAFI, einer Arbeitsgruppe der OECD zur Geldwäschereibekämpfung) und dem in solchen Fällen üblichen internationalen Druck ihre Transparenzvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei weiter verschärft. Diese Gesetzesrevision wurde in den Medien vor allem wegen dem ursprünglich vorgesehenen Bargeldverbot ab CHF 100‘000 bekannt. Auch wenn das Bargeldverbot in der geplanten Form gestrichen wurde und das Parlament weitere Entschärfungen vorgenommen hat, hat es die Gesetzesänderung für private Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, und etwas reduziert auch für alle anderen privaten Aktiengesellschaften und GmbH, in sich.

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Steuerrulings – "Teufelswerk" oder legitime Steuerplanung?

In den letzten Wochen war in den Medien einiges über die Ammann-Affäre zu lesen. Es ging um die Firma des heutigen Bundesrates Johann Schneider-Ammann, die rund CHF 250 Mio. steuergünstig in Offshore-Finanzplätzen parkiert haben soll. Soweit wir den Fall aus den Medien kennen, war die gewählte Konstruktion nicht nur legal, sondern auch in Form eines Rulings mit den Berner Steuerbehörden abgesprochen. Und nun beginnt die Polemik: Aus linker Seite sind laute Rücktrittsforderungen zu hören, der Bundesrat ist „untragbar“ geworden, weil er es nicht nur gewagt hat, seine legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung zu nutzen, sondern sich vorher sogar noch bei den Steuerbehörde vergewissert hat, dass diese sein Rechtsverständnis teilen. Dabei kamen auch gleich Steuerrulings generell unter Beschuss, und am besten würde man dieses "Teufelswerk" der Reichen und ihrer Treuhänder und Steueranwälte gleich ganz verbieten. Auf der Strecke blieb leider oft die Frage, was ein Steuerruling überhaupt ist, welche Möglichkeiten es bietet und wo seine Grenzen sind. Diese möchten wir hier beantworten.

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