lic.rer.pol. Urs Fischer + Jacqueline Jelmorini

MWST – Haben Sie die Bezugssteuer im Griff?

Dass auf dem erzielten Umsatz Mehrwertsteuer (MWST) zu entrichten ist, dürfte jedem Unternehmer bekannt sein, deshalb wird die MWST oft auch Umsatzsteuer genannt. Nicht so bekannt ist hingegen, dass auch auf bestimmen Aufwendungen MWST – die sogenannte Bezugssteuer – abgerechnet werden muss. Jedenfalls erleben wir bei unseren Kundenmandaten immer wieder, dass das Thema Bezugssteuer entweder komplett unbekannt ist oder erhebliche Unsicherheiten darüber bestehen, wo und weshalb Bezugssteuer abgerechnet werden muss. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die Thematik der Bezugssteuer geben.

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