Michael Hasler

Abgangsentschädigungen und Steuern in der Schweiz

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist immer ein heikles Thema, da kann eine Abgangsentschädigung zumindest ein schönes Trostpflaster sein. In der Schweiz ist gemäss Obligationenrecht Art. 339b eine Abgangsentschädigung zwingend, wenn das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren beendet wird. Die Höhe der Entschädigung kann durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt werden, muss aber mindestens zwei Monatslöhne betragen. Ansonsten ist sie vom Richter nach seinem Ermessen festzusetzen, darf aber den Betrag von acht Monatslöhnen nicht überschreiten. Zu unterscheiden von diesen Entschädigungen gemäss Obligationenrecht sind Abfindungen, welche im Rahmen von Sozialplänen ausbezahlt werden. Seit dem 1. Januar 2014 sind Firmen mit mehr als 250 Angestellten verpflichtet, bei einer Massenentlassung einen Sozialplan zu erstellen. Als Massenentlassung gilt, wenn Firmen beabsichtigen, innert 30 Tagen mindestens 30 Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.

Weiterlesen

Abschaffung der Inhaberaktien stellt eine Enteignungsdrohung dar

Das Parlament verabschiedete am 21. Juni 2019 das neue Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch. Dieses Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. 2015 hatte die Schweiz die Regeln zwar schon verschärft, dies genügte aber dem Global Forum (Arbeitsgruppe der OECD) nicht, da gemäss GAFI/FATF die Inhaberaktien wegen der Anonymität und leichten Übertragbarkeit als mögliche Mittel zur Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Terrorfinanzierung missbraucht werden können.

Weiterlesen

Was bedeutet der automatische Informationsaustausch für die Schweiz?

Der Bundesrat hat am 19. November 2014 der Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustauch in Steuersachen zugestimmt. Diese von der OECD in Anlehnung an das amerikanische FATCA Modell 1 entwickelte Vereinbarung, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern soll, wird massgebend für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustauschs sein.

Weiterlesen

Empfehlungen

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});