Fabian Jeker

BVG: Steuerersparnis durch Bezug von Kapitalleistungen

Wer in der Schweiz in Rente gehen will, kann das angesparte Alterskapital in der 2. Säule in Renten- oder Kapitalform beziehen. Der Bezug von Vorsorgeguthaben in Kapitalform unterliegt dabei einer separaten steuerlichen Behandlung. Bei der Direkten Bundessteuer werden Kapitalbezüge zu einem Fünftel des regulären Einkommens­steuersatzes (sog. „Rentensatz“) besteuert. Die Kantone erheben infolge ihrer Steuerhoheit eigene Tarife, was aufgrund des Steuerwettbewerbs beträchtliche Einsparungs­möglichkeiten bietet. Die optimale  und nachhaltige Ausnutzung der steuerlichen Vorteile verlangt jedoch eine präzise Vorsorge- und Finanzplanung.

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