Eröffnung der Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit weiteren Ländern

Die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationstauschs in Steuersachen (AIA) wurde vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) mit einer Serie weiterer Länder eröffnet.

Mit diesen Ländern soll der AIA am 1. Januar 2018 in Kraft treten. So kann 2019 ein erster Datenaustausch stattfinden. Die Vernehmlassung geht bis zum 15. März 2017.

Zu dieser Serie von weiteren Ländern gehören: Andorra, Argentinien, Barbados, die Bermuda-Inseln, Brasilien, die Britischen Jungferninseln, die Cayman Inseln, Chile, die Färöer Inseln, Grönland, Indien, Israel, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, San Marino, die Seychellen, Südafrika, die Turks und Caicos Inseln und Uruguay.

Die Einführung des AIA mit diesen Ländern bestätigt die von der Schweiz auf internationaler Ebene eingegangene Verpflichtung zur Umsetzung des AIA-Standards. Die Schweiz erweitert damit ihr Netz von AIA-Partnerstaaten. Dies trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Glaubwürdigkeit und Integrität des Schweizer Finanzplatzes zu stärken.

Wichtige Kriterien für die Aufnahme dieser weiteren Länder waren insbesondere die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und die Garantie der Vertraulichkeit der gelieferten Daten, die für die Einführung des AIA vorausgesetzt werden.

Rechtlich wird der AIA mit diesen Ländern gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch.

Die Schweiz wird den AIA bereits im Jahr 2017 mit allen Staaten der EU inklusive Gibraltar sowie mit Australien einführen. Gleiches gilt für Island, Norwegen, Japan, Kanada, Südkorea sowie die Besitzungen der britischen Krone Jersey, Guernsey und der Insel Man. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Staaten und Territorien steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament in der Wintersession 2016.

 

Quelle: Der Bundesrat / Eidgenössisches Finanzdepartement
Artikelbild: © pikcha – shutterstock.com (Symbolbild)

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