Ein Business-Domizil in der Schweiz eröffnet viele Möglichkeiten für ihre Firma

Die Schweiz steht seit langem für stabile wirtschaftliche und politische Verhältnisse. Mitten in Europa gelegen, ist die Schweiz dennoch unabhängig und nicht an die Gesetzgebung der Europäischen Union und die Vorgaben der Europäischen Zentralbank gebunden.

Dennoch bestehen zahlreiche bilaterale Verträge mit europäischen und internationalen Staaten, so dass der freie Austausch von Waren und Gütern, Dienstleistungen und Kapital ebenso freizügig ist wie der Personenverkehr etwa bei EU-Bürgern.

Dazu kommen weitere Vorteile wie eine im europäischen Vergleich deutlich geringere Steuerbelastung für Unternehmen und Arbeitnehmer sowie ein eindeutiges und klares Rechtssystem, das insbesondere bei Investitionsvorhaben eine schnelle und problemlose Umsetzung ermöglicht.

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Auch der Arbeitsmarkt in der Schweiz ist liberaler geregelt und schafft so optimale Bedingungen für Unternehmen, die von hochqualifizierten und motivieren Arbeitnehmern profitieren. Es gibt also viele gute Gründe dafür, ein Business Domizil in der Schweiz zu nutzen und von diesen Vorteilen zu profitieren.

Definition Unternehmenssitz und Rechtsdomizil

Das Schweizer Obligationsrecht legt fest, dass die Nennung des Unternehmenssitzes zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt der Statuten einer Gesellschaft zählt. Das Unternehmen ist dabei frei in der Entscheidung für einen bestimmten Sitz, der Gesetzgeber spricht hierbei vom so genannten „Satzungssitz“.

Wenn ein rechtsgeschäftlicher Sitz fehlen sollte, etwa weil die verantwortlichen Organe es unterlassen, einen Sitz zu benennen, wird der Ort als Sitz des Unternehmens angesehen, an dem die Verwaltung des Unternehmens angesiedelt ist. Zur Abgrenzung wird dieses juristisch als „tatsächlicher Sitz“ bezeichnet. Diese Auffangregel stellt sicher, dass tatsächlich jede schweizerische Gesellschaft einen Sitz hat.

Der Sitz ist national und international von Bedeutung, denn er regelt die Rechts- und Steuerfolgen für das Unternehmen. Der Sitz der Gesellschaft bestimmt etwa, welches Handelsregisteramt zuständig ist, welcher Gerichtsstand angewendet wird und wo die Besteuerungshoheit für die zu entrichtenden Unternehmenssteuern liegt. Zudem ist die Gesellschaft am Ort ihres Sitzes betreibungsfähig und einklagbar.

Das Rechtsdomizil ist hingegen eine postalische Anschrift, unter der die Gesellschaft an ihrem Sitz erreicht werden kann. Das Domizil setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Strasse
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort

Sollte sich das Business Domizil in einer Gemeinde befinden, die es in verschiedenen Kantonen gibt, muss zusätzlich der Kanton angegeben werden (beispielsweise Buchs ZH, Buchs SG oder Buchs AG).

Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und Geschäftsniederlassungen

Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich um einen örtlich vom Sitz des Hauptunternehmens getrennten, wirtschaftlich jedoch abhängigen Geschäftsbetrieb, der jedoch eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit aufweist. Die Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird an ihrem Ort in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft selber ist am Ort der Zweiniederlassung einklagbar, jedoch nicht betreibungsfähig.

Eine Tochtergesellschaft stellt eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person dar, bei der eine gewisse Abhängigkeit mit der Muttergesellschaft besteht. Diese Gesellschaftsform eignet sich gut für die Konzernbildung und zur Steueroptimierung. Auch Wettbewerbsgründe können für die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Schweiz sprechen.

Der Begriff der Geschäftsniederlassung beschreibt denjenigen Ort, an dem eine juristische Person effektiv tätig ist. Denkbar sind bei einer Gesellschaft auch mehrere Geschäftsniederlassungen, wobei die Gesellschaft am Ort der Geschäftsniederlassung weder einklagbar oder betreibungsfähig ist.


Für Business-Domizile können eigene Büros angemietet werden – oder man mietet sich in vorhandenen Büros ein. (Bild: © Paul Matthew Photography – shutterstock.com)

Eigene Büros oder c/o-Adresse

Ein Unternehmensdomizil ist in zwei unterschiedlichen Varianten realisierbar: Das Unternehmen kann eigene Büros anmieten und betreiben oder sich dauerhaft oder zeitweise bei einem Anbieter für Business-Domizile einmieten und von dessen vorhandener Infrastruktur profitieren.

Eigene Büros werden dabei klar gesetzlich definiert. Es handelt sich um Räumlichkeiten, über die die Gesellschaft kraft eines gültigen Rechtstitels (Eigentum, Miete, Untermiete, Pacht usw.) verfügen kann, die den Mittelpunkt der administrativen Arbeit bilden und an die Mitteilungen aller Art zugestellt werden können. Für die Anschrift gelten keine besonderen Vorschriften. Sie wird wie oben beschrieben aus Unternehmensname, Adresse und Ort gebildet (Muster AG, Musterstrasse 1-3, CH-8001 Zürich).

In den Fällen, in denen diese Definition von eigenen Büros nicht zur Anwendung kommt, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass für das Business Domizil eine so genannte „c/o-Adresse“ eingetragen werden muss. Das Kürzel „c/o“ ist dem Englischen entlehnt und steht für „care of“ (sinngemäss: „wohnhaft bei“). Der Domizilhalter oder Domizilgeber muss mit dem vorangestellten Kürzel „c/o“ zwischen Gesellschaftsnamen und der Hausanschrift benannt werden (beispielsweise Muster AG, c/o Business Domizil Zürich, Musterstrasse 1-3, CH-8001 Zürich). Eine Postfachadresse stellt im verordnungstechnischen Sinne übrigens kein Domizil dar.

Die Unterscheidung ist alleine deswegen von Bedeutung, da das Domizil des Unternehmens im Handelsregister eingetragen wird. Diese Eintragungen müssen wahr sein und dürfen nicht täuschen oder dem öffentlichen Interesse widersprechen. Bei einer Falschanmeldung laufen Unternehmen Gefahr, dass dieses als Irreführung der Handelsregisterbehörden bewertet und als eine Straftat bewertet wird, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird (Art. 253 StGB). Zudem können Schadenersatz und Ordnungsbusse verhängt werden.

Das Handelsregisteramt kann Beweismittel verlangen, mit denen das Unternehmen nachweisen muss, dass ein eigenes Rechtsdomizil existiert. Durch die Anfrage von Mietverträgen oder ähnlichen Dokumenten haben die zuständigen Handelsregisterämter in der Vergangenheit viele Briefkastenfirmen aufgedeckt, die fälschlicherweise keine c/o-Adresskennzeichnung nutzten, obwohl sie rechtlich gesehen kein eigenes Büro betrieben.

Aus Sicht von Geschäftspartnern und Kunden ist bei einer dauerhaften Übersiedelung und Verlagerung der geschäftlichen Tätigkeit in die Schweiz die Möglichkeit der eigenen Büros sicherlich attraktiver, da eine c/o-Adresse beim Publikum ggf. als weniger kreditwürdig eingeschätzt werden kann.


Ausländische Unternehmen mit Domizil in der Schweiz sind für das Schweizer Steueramt „privilegierte Gesellschaften“. (Bild: © valeriiaarnaud – shutterstock.com)

Privilegierte Gesellschaften in der Schweiz

Für das Schweizer Steueramt stellen ausländische Unternehmen, die ein Domizil in der Schweiz eröffnen, so genannte „privilegierte Gesellschaften“ dar, die etwa vom Kanton Zug wie folgt unterschieden werden:

  • Holdinggesellschaften: Unternehmen, die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben und deren Zweck vor allem in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen besteht.
  • Domizilgesellschaften: Unternehmen, die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben, sondern nur Verwaltungstätigkeiten. Eine Domizilgesellschaft darf in der Schweiz kein eigenes Personal beschäftigen und keine eigenen Büros anmieten, für sie steht also nur ein Business-Domizil mit c/o-Adresszusatz offen.
  • Gemische Gesellschaften: Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit überwiegend im Ausland betreiben und in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben. Eine Gemischte Gesellschaft darf in der Schweiz eigenes Personal einstellen und eigene Büros anmieten, die c/o-Regelung greift hierbei also nicht.

Voraussetzungen für die Verlegung einer ausländischen Gesellschaft in die Schweiz

Wenn eine Gesellschaft aus dem Ausland in die Schweiz verlegt werden soll, ist dieses an folgende Voraussetzungen gebunden:

  1. Das im bisherigen Land der Gesellschaft gestattet durch ein Emigrationsstatut den Wegzug. Der Bundesrat kann auch wenn ein Emigrationsstatut fehlt, die Unterstellung unter das schweizerische Recht zulassen, sofern die Schweiz hieran ein erhebliches Interesse hat.
  2. Die Gesellschaft erfüllt die Rechtsvorschriften des ausländischen Rechts.
  3. Die Anpassungsmöglichkeit der Gesellschaftsform an eine schweizerische Rechtsform unter Beachtung des numerus clausus der schweizerischen Gesellschaftsformen ist möglich.
  4. Die erforderlichen Handelsregister-Belege werden beigebracht. Kapitalgesellschaften müssen dabei nachweisen, dass ihr Grundkapital nach schweizerischem Recht gedeckt ist. Hierzu muss ein Revisionsbericht einer vom Bundesrat dazu ermächtigten Revisionsstelle vorliegen.

Ein Business Domizil für jeden Anspruch

Von den Privilegien können ausländische Unternehmen profitieren, egal, ob sie bereits seit Generationen auf dem Markt erfolgreich sind und nun ihre Unternehmensstruktur steuerlich optimieren wollen oder ob sie als Start-up auch auf dem Schweizer Markt präsent und von den günstigen fiskalischen Bedingungen profitieren möchten. Entsprechende Immobilien stehen in allen grossen Finanz- und Wirtschaftszentren der Schweiz zur Verfügung, und auch der Anbietermarkt ist vielschichtig und bietet neben der reinen Domiziladresse auch zusätzliche Dienstleistungen und infrastrukturelle Optionen für Unternehmen.

Die einfachste Form eines Business-Domizils ist das virtuelle Büro, also eine postalische Adresse in der Schweiz, die für die Korrespondenz genutzt werden kann. Die eingehenden Schriftstücke werden an der Rezeption angenommen und täglich oder wöchentlich weitergeleitet. Auch eingehende Anrufe können direkt weiterverbunden werden, ohne dass der Anrufende von der Rufumleitung Kenntnis erlangt. Und wenn es erforderlich werden sollte, sich zu einem persönlichen Termin mit den Geschäftspartnern zu treffen, können für diesen Zweck vorhandene Tagungs- und Besprechungsräume genutzt werden.

Auch die tageweise Nutzung von Büroräumen ist möglich, in denen eine moderne Infrastruktur mit Highspeed-Internet, WLAN, Präsentations- und Moderationstechnik sowie zusätzlichen Serviceleistungen zur Verfügung steht. Diese können bedarfsweise und ohne langfristige Verpflichtungen gemietet werden und bieten somit mehr finanziellen Spielraum für das Unternehmen, da weniger Kapital für Miete und Personal gebunden wird.

Mit einem solchen Business-Domizil können ausländische Unternehmen den Markt Schweiz mit seinen kulturellen Besonderheiten zunächst erkunden und dennoch vom ersten Tag an volle Präsenz für Kunden, Geldgeber oder Lieferanten zeigen. Ob die Firmenadresse mit oder ohne c/o geführt wird, hängt dabei vor allem von den Ansprüchen des Unternehmens ab, das als privilegiertes Unternehmen einige Möglichkeiten hat, sich juristisch einwandfrei zu präsentieren.


Ein Business-Domizil in der Schweiz bietet Potential für Outsourcing. (Bild: © Tashatuvango – shutterstock.com)

Outsourcing spart Kosten und hilft bei der Konzentration aufs Wesentliche

Ein Business-Domizil in der Schweiz eröffnet nicht nur ausländischen Kunden einen neuen und attraktiven Markt mit hoher Kaufkraft, sondern bietet auch die Chance, für wesentliche Teile der Administration Outsourcing zu betreiben.

Denn gerade im Bereich Telefonzentrale und Assistenz/Sekretariat lassen sich durch Outsourcing die Kosten minimieren, ohne dabei an Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit einzubüssen. Im Gegenteil, die professionellen Telefonisten und virtuellen Assistenzen setzen die jeweiligen Anweisungen exakt, gewissenhaft und zeitnah um und sind während der kommunizierten Geschäftszeiten jederzeit erreichbar. Einige Anbieter offerieren beispielsweise auch die digitale Archivierung der eingehenden Korrespondenz, die dann direkt nach dem Posteingang via Online-Zugang eingesehen werden können.

Das rechnet sich, denn während eine eigene Sekretärin ihren Lohn unabhängig von der Menge, Dauer und Qualität der empfangenen Telefonate erhält, ist dieses bei einer Outsourcing-Lösung oft deutlich günstiger. Entweder werden die Leistungen pro Einheit, also verbrauchsbezogen, abgerechnet oder es fällt eine Pauschale an, die für alle angeschlossenen Unternehmen innerhalb des Business-Domizils anteilig berechnet wird und die damit deutlich niedriger ausfällt als bei einer festangestellten Kraft.

Solche „Shared Office“-Dienstleistungen sind in der gesamten Schweiz an allen Standorten mit Business-Domizilen zu buchen und erfreuen sich nicht nur bei ausländischen Unternehmen grosser Beliebtheit. Denn oftmals können modular weitere Dienstleistungen zugebucht werden, etwa für Buchführung und Jahresabschluss oder die monatliche Anmeldung der Mehrwertsteuer.

Diese Zusatzdienstleistungen erfordern im regulären Geschäftsbetrieb oft viel Zeit und Aufmerksamkeit, sind jedoch nicht wertschöpfend. Immer mehr Unternehmer mit kleinen Ein- oder Zweipersonengesellschaften wählen daher ein Business-Domizil, das nicht nur räumlich alle Erfordernisse des Unternehmens erfüllt, sondern bei dem der Anbieter zusätzliche Dienstleistungen im administrativen Bereich offeriert.


Voller Service für Unternehmen in der Schweiz

Neben der Übernahme von operativen Dienstleistungen wie Telefon- und Sekretariatsdienste bieten viele Anbieter von Unternehmensdomizilen auch weitere Dienste an, die insbesondere für Unternehmen sinnvoll sind, die erwägen, ihren Geschäftssitz in die Schweiz zu verlegen oder zumindest hier auch operativ tätig zu werden.

Möglich sind etwa Leistungen wie die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz mit Erledigung sämtlicher Formalitäten oder die Gründung einer Niederlassung in der Schweiz, die Übernahme von behördlichen Meldungen wie MwSt.-Anmeldung, Buchführung und Jahresabschluss, Steuer- und Finanzberatungen und die Übernahme von HR, Lohn und Personalwesen sowie den notwendigen Sozialversicherungen.

Zu den wesentlichen Vorteilen zählen die oftmals relativ kurzen Laufzeiten der Verträge. Einige Anbieter ermöglichen die Anmietung von Räumlichkeiten tageweise, üblich sind Laufzeiten von einem bis sechs Monaten oder einem Jahr.

Werden zusätzliche Leistungen im Business-Domizil – etwa die Nutzung von Konferenzräumen – in Anspruch genommen, werden diese meist separat abgerechnet – das Unternehmen behält so die volle Kostenkontrolle und kann erforderliche Leistungen nach Bedarf einkaufen, ohne sich finanziell langfristig zu binden. Auch lässt sich die Leistung meist problemlos skalieren, wächst das Unternehmen, wächst auch das Business Domizil mit und neue Mitarbeiter können am gleichen Standort einfach eingebunden werden.

Wer sich für ein Business-Domizil in der Schweiz interessiert, kann in Zürich ebenso Angebote finden wie in der Business-Stadt der Zukunft, Luzern. Diese kann sich seit der Steuerrevision 2011 mit dem Prädikat „steuergünstigster Business-Standort der Schweiz“ rühmen und bietet damit für Unternehmen ideale fiskalische Bedingungen. Auch in anderen Kantonen gibt es Anbieter für Business Domizile, etwa im Kanton Zug oder im Kanton Schwyz.


Fazit: Ein Business Domizil in der Schweiz bietet für Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen und lässt sich mit einem starken Schweizer Partner an der Seite einfach und juristisch einwandfrei nutzen. Neben der postalischen Adresse können Mehrwertdienste genutzt werden, die die administrative Abwicklung erleichtern und gleichzeitig die Kosten senken und variabilisieren. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit des Outsourcings und präsentieren sich ihren Kunden mit einer repräsentativen Domiziladresse in der Schweiz.

 

Oberstes Bild: © wavebreakmedia – shutterstock.com

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Mehr zu Christian Praetorius

Christian Praetorius, Jahrgang 1969, gelernter Controller und Logistiker mit jahrelanger Berufserfahrung. Seit 2012 gemeinsam mit seiner Frau Christine als freier Texter und Autor selbständig, erfolgreich und glücklich. Seine Kunden schätzen ihn für klare Worte, originelle Slogans und kreative Wortspiele ebenso wie für seine absolute Zuverlässigkeit und Kundenorientierung. Schreibt aus Berufung und mit Leidenschaft für die Sprache, die Botschaft und den Leser.

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