Unfallversicherung: 50 Prozent der Leistungen für ein Prozent der Fälle

Die Kosten in der Unfallversicherung sind ungleich verteilt: Die Hälfte der ausbezahlten Versicherungsleistungen fällt auf ein Prozent der teuersten Fälle. Diese Kosten tragen solidarisch die Prämienzahler.

Denn die wenigsten Betriebe wären in der Lage, in einem Schadenfall die Kosten selber zu übernehmen.

460 000 Unfälle und Berufskrankheiten verzeichnet die Suva aktuell pro Jahr. Die Mehrheit der Verletzungen verheilen. Meist bleiben keine dauerhaften Einschränkungen zurück. 50 Prozent aller Fälle kosten weniger als 450 Franken pro Ereignis. Und bei insgesamt 66 Prozent bleibt der Aufwand unter 1000 Franken pro Fall.

Aber es gibt auch teure Fälle, wo ein einzelner Betrieb die hohen Kosten meist nicht selber tragen könnte. Ein schwerer Fall kann bis zu fünf Millionen Franken an Heilkosten verursachen. Zusätzlich können Kosten für Renten anfallen.

Die Suva stellt im Jahr, in welchem sie eine Rente spricht, die Mittel für die künftigen Rentenzahlungen als Rentendeckungskapital zurück. Bei voller Invalidität und hohem Einkommen können so, je nach Alter und Lohn des Verunfallten, Kapitalwerte von über zwei Millionen Franken erforderlich sein. Entsprechend zu Buche schlagen die schwersten Fälle: Für gerade ein Prozent aller Schadenfälle zahlt die Suva die Hälfte der Versicherungsleistungen.



Die meisten Betriebe können Risiko nicht alleine tragen

Oft geschehen Unfälle, weil Regeln nicht beachtet werden: Beispielsweise 60 Prozent aller tödlichen Berufsunfälle könnten verhindert werden mit dem Einhalten der lebenswichtigen Regeln. Dass Unfälle neben menschlichem Leid auch hohe Kosten verursachen können, dafür will die Suva mit ihrer laufenden Kampagne sensibilisieren. Denn die anfallenden Kosten tragen die Versicherten über ihre Prämie.

Ein Unfall mit Kosten von drei Millionen Franken verschlingt beispielsweise die Prämienbeiträge von etwa 2500 Versicherten. Das zeigt, dass ein Grossteil der Betriebe das Risiko nicht alleine tragen könnte. Gleichzeitig kann jeder mit dem Einhalten der Sicherheitsvorkehrungen nicht nur seine Gesundheit effektiv schützen. Er verhindert auch unnötige Kosten für seinen Betrieb und die ganze Branche. Ein effektiver Hebel, um die Prämien positiv zu beeinflussen, bleibt die Prävention. Diese will die Suva noch verstärkt ins Zentrum rücken.

Ein Moment mit gravierenden Folgen

Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt ein fiktiver Fall, der aus realen Gegebenheiten konstruiert ist: Max Schlaflos macht nachts im Dunkeln einen Misstritt auf der Treppe und stürzt hinunter. Er zieht sich an der Halswirbelsäule derart schwere Verletzungen zu, dass er zum Tetraplegiker wird. Die Aufteilung der Kosten sieht in diesem Beispiel wie folgt aus:

Heilkosten (nicht abschliessend) 1 310 000 Franken
Taggeld (bis Rentenbeginn)1 32 000 Franken
Integritätsentschädigung2 148 200 Franken
Hilflosenentschädigung (Kapitalwert)3 475 000 Franken
Invalidenrente (Kapitalwert) 775 000 Franken
Total Kosten (nicht abschliessend) 2 740 200 Franken

1 Bei Arbeitsunfähigkeit ersetzen Taggelder den Lohnausfall zu 80 Prozent bis zu einer Rentensprechung oder der Rückkehr an den Arbeitsplatz. In der Hälfte der Fälle mit Taggeldern werden diese während weniger als zwei Wochen ausbezahlt.

2 Als Abgeltung für den bleibenden, durch einen Unfall erlittenen, immateriellen Schaden, werden einmalig sogenannte Integritätsentschädigungen ausgerichtet. Eine 100-prozentige Integritätsentschädigung (z.B. bei vollständiger Blindheit oder Tetraplegie) beträgt aktuell 148 200 Franken. Dies entspricht dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes.

3 Wenn ein Verunfallter für die Bewältigung des Alltags dauernd auf die Hilfe von Drittpersonen angewiesen ist, kann zusätzlich zur Invalidenrente eine sogenannte Hilflosenentschädigung erforderlich sein. Diese wird ebenfalls monatlich und lebenslang ausgerichtet.

 

Quelle (Text + Grafik): Suva
Artikelbild: George Rudy – shutterstock.com

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