Parlamentarische Initiativen gutgeheissen - Frontalangriff aufs Arbeitsgesetz

Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat die Umsetzung der beiden parlamentarischen Initiativen Graber (16.414) und Keller-Sutter (16.423) gutgeheissen und damit einen Frontalangriff aufs Arbeitsgesetz gestartet.

Damit sollen die Arbeitszeiterfassung ausgehebelt, die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit aufgehoben und die Ruhezeiten verkürzt werden. Für die Gesundheit der Arbeitnehmenden ist dies ein ungeniessbarer Cocktail.

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kann diese Demontage des Arbeitnehmerschutzes nicht hinnehmen und wird sie weiterhin vehement bekämpfen.

Die beiden parlamentarischen Initiativen verlangen, für bestimmte Arbeitnehmende die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden aufzuheben und die minimale Ruhezeit auf acht Stunden herabzusetzten.

Weiter sollen „leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Fachspezialisten“ von der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit ausgenommen werden. Damit werden zentrale Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes attackiert, was für einen Grossteil der Arbeitnehmenden in der Schweiz längere Arbeitstage, weniger Erholungszeit, Gratisarbeit und eine Zunahme von Stress und gesundheitlichen Risiken bedeutet.

„Dieser Kahlschlag ist nicht zu verantworten, insbesondere da die Schweiz bereits ein sehr liberales Arbeitsrecht mit langen und flexiblen Arbeitszeiten besitzt“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Bereits in den letzten Jahren haben Stress, Arbeitsbelastung und Burnout stark zugenommen – dies zeigen verschiedene Studien.

Und im „Barometer Gute Arbeit“ von Travail.Suisse wird der Verlust von Zeitautonomie in der Arbeitswelt als grösste Verschlechterung der Arbeitsbedingungen beklagt (vgl. Barometer Gute Arbeit 2016). Mit den gutgeheissenen Vorstössen droht sich die Belastungssituation für die Arbeitnehmenden noch einmal massiv zu verschlechtern und die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Privatleben und Weiterbildung wird weiter erschwert.

Gerade mit dem Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeiten könnten viele Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes ausgehebelt werden. Die Einhaltung der Ruhezeiten, das Verbot der Nachtarbeit, der arbeitsfreie Sonntag, die Vergütung von Überstunden und nicht zuletzt Teilzeitarbeit per se sind auf die Erfassung der Arbeitszeit angewiesen. Auf den 1.1.2016 ist bereits eine Deregulierung der Arbeitszeiterfassung in Kraft getreten, hinter welcher auch Travail.Suisse steht.

„Dass die Ständeratskommission bereits wieder einen Schritt weitergehen will, ist absolut unverständlich“, so Wüthrich. Diese rasche und umfassende Demontage des Arbeitsgesetzes wird Travail.Suisse vehement bekämpfen.

 

Quelle: Travail.Suisse
Artikelbild: Symbolbild © KieferPix – shutterstock.com

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