Neue provisorische Fondsbeiträge für Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerke

Die Kosten für die Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Kernkraftwerke werden alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert.

Die Verwaltungskommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen (STENFO) hat anhand der neuen Kostenstudien 2016 für die Periode 2017 bis 2021 neue provisorische Fondsbeiträge bestimmt. Für die Axpo fallen diese deutlich tiefer aus als in der vorherigen Veranlagungsperiode.

Die Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung der nuklearen Abfälle des Kernkraftwerks Beznau werden neu auf insgesamt CHF 5‘617 Mio. geschätzt, mit Einbezug der vom Werk selbst zu finanzierenden Kosten für den Nachbetrieb auf CHF 6‘079 Mio. Das sind 6,4% mehr als in den Kostenstudien 2011. Die Zahlen bestätigen die bisherigen Kosteneinschätzungen.

Auf der Grundlage der neuen Schätzung hat die STENFO nun die provisorischen Jahresbeiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für die Veranlagungsperiode 2017 bis 2021 festgelegt. Ziel ist weiterhin, dass zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines Werks die beiden Fonds über genügend finanzielle Mittel verfügen sollen, um die Deckung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sicherzustellen.

Gemäss der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) wird als Berechnungsgrundlage für die Kernkraftwerke eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen, d.h. die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds müssen nach 50 Jahren die Zielgrösse erreicht haben.

Neben den jährlichen Fondsbeitragszahlungen tragen auch die Renditen auf den von den Fonds angelegten Geldern wesentlich zur Äufnung der Fonds bei. Die laufenden Entsorgungskosten, z.B. für die Zwischenlagerung ausgedienter Brennelemente, sowie die Kosten für den Nachbetrieb werden dagegen von den Betreibern direkt bezahlt.

Aufgrund der deutlich späteren Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager und auch wegen der guten Fondsperformance der vergangenen Jahre wird Axpo für die Veranlagungsperiode zwischen 2017 und 2021 für das Kernkraftwerk Beznau keine jährlichen Beiträge zu leisten haben.

Bisher hatte Axpo für das Kernkraftwerk Beznau CHF 91,2 Mio. pro Jahr einbezahlt. Bei den beiden Partnerwerken Kernkraftwerk Leibstadt AG und Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, an denen Axpo substantiell beteiligt ist, resultieren aus denselben Gründen ebenfalls deutlich tiefere Beiträge.

Die Genehmigung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie die definitive Veranlagung der neuen jährlichen Fondsbeiträge werden in der zweiten Hälfte 2018 erwartet. Die Kostenstudien 2016 werden im kommenden Jahr durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sowie durch unabhängige Experten geprüft.

Die nächste Kostenschätzung ist für 2021 vorgesehen.

 

Quelle: Axpo Holding AG
Artikelbild: © janaubert – shutterstock.com (Symbolbild)

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