Swisscom bleibt auch nach 2018 Grundversorger im Telekombereich

Die Swisscom wird sich auch ab 2018 weiterhin um die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten kümmern. Da es keinen Mitbewerber gab, fiel der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) dieser Entscheid leicht.

Die ComCom hat an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2016 entschieden, die Konzession für die schweizweite Grundversorgung (GV-Konzession) ab 2018 für die Dauer von 5 Jahren erneut an Swisscom zu vergeben.

Eine Interessensabklärung bei den zur Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten grössten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt hat gezeigt, dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten interessiert ist. Eine Ausschreibung der GV-Konzession für den Zeitraum 2018 bis 2022 kann deshalb nicht unter Wettbewerbsbedingungen stattfinden, und die ComCom wird die Konzession im Juni 2017 der Swisscom erteilen.

Die gegenwärtige GV-Konzession der Swisscom läuft Ende 2017 aus und ist daher von der ComCom neu zu vergeben. Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen wird die GV-Konzession grundsätzlich als Kriterienwettbewerb ausgeschrieben. Falls jedoch absehbar ist, dass sich nicht mehrere Fernmeldedienstanbieterinnen dafür interessieren oder dafür in Frage kommen, vergibt die ComCom diese Konzession gemäss Artikel 14 des Fernmeldegesetzes (FMG) ohne Ausschreibung an eine geeignete Anbieterin. Dies ist hier der Fall.

Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, die den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2018 definiert. Ab dann werden die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse durch einen multifunktionalen Anschluss ersetzt. Ausserdem werden die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang auf 3.000/300 kbits/s erhöht und die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut.

 

Quelle: Der Bundesrat
Artikelbild: © 360b – shutterstock.com

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