Revision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer

Der Bundesrat hat am 2. Dezember die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) zur Kenntnis genommen. Es wurde eine entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen.

Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundesrat die Beteiligung der Schweiz beim Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure beschlossen. Mit dem sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) sollte die Qualität von Finanzdaten verbessert und die Beurteilung von Systemrisiken vereinfacht werden.

Künftig kann das Bundesamt für Statistik den LEI ausstellen

In seiner aktuellen Botschaft fordert der Bundesrat nun die Revision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer vom 18. Juni 2010. Mit dieser Revision wird die nötige rechtliche Grundlage geschaffen, damit das Bundesamtes für Statistik (BFS) die Rolle der lokalen Auswertungseinheit, der sogenannten Local Operating Unit (LOU), wahrnehmen und den LEI in der Schweiz ausstellen kann.

Das BFS ist bereits für die Vergabe und die Verwaltung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Schweiz zuständig. Das UID-System verfolgt national den gleichen Zweck wie das LEI-System auf internationaler Ebene, nämlich die Identifikation von juristischen Einheiten.

Durch diese Revision können die betroffenen schweizerischen juristischen Einheiten ihren internationalen Identifikator beim BFS beantragen und müssen ihn nicht mehr – wie bisher – im Ausland anfordern.

 

Quelle:Der Bundesrat / Bundesamt für Statistik / Generalsekretariat EDI
Artikelbild: © Billion Photos – shutterstock.com (Symbolbild)

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