PostFinance – Konditionen an Zinslage angepasst

Die Konditionen der PostFinance können sich nicht dem Zinsumfeld entziehen. Da die Zinsen sowohl national als auch international sich nach wie vor auf einem äusserst niedrigen Niveau bewegen und vielfach sogar negativ sind, macht sich das auch bei den Erträgen des Instituts bemerkbar.

PostFinance verfügt dabei aufgrund des Kreditverbots nicht wie andere Banken über die Möglichkeit, Erträge im Kreditgeschäft zu erwirtschaften. Gewinnbringende Alternativen sind Mangelware. Überdies führt die stetig zunehmende Regulierung zu mehr Kosten. Aus diesem Grund sieht sich PostFiance gezwungen, ihrer Konditionen anzupassen, um zumindest kostendeckend zu arbeiten.

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„Ich kann nachvollziehen, dass diese Massnahmen unseren Kundinnen und Kunden wenig Freude bereiten. Niemand bezahlt gerne Gebühren“, sagt Hansruedi Köng, CEO von PostFinance. „Wir haben den klaren Auftrag, wirtschaftlich zu arbeiten. Wir lassen unsere Kunden deshalb seit jeher an unserem Erfolg teilhaben. Dadurch war es uns möglich, über Jahre hinweg attraktive Zinsen und Gebühren anzubieten. Es schmerzt auch uns, dass dies aufgrund der Negativzinsen, des Kreditverbots und der Kosten durch verschärfte regulatorische Vorschriften derzeit nicht mehr in gleichem Masse möglich ist.“

Senkung der Kontozinsen

Ab 1. Januar 2017 gelten folgende Guthaben-Zinssätze bei Einlagen.


Konto Zins aktuell Zins ab 01.01.2017 Senkung
(E-)Jugendsparkonto 0.800% 0.550% -0.250%
Jugend- und Ausbildungskonto 0.500% 0.250% -0.250%
Freizügigkeitskonto 2. Säule 0.200% 0.050% -0.150%
Vorsorgekonto 3a 0.500% 0.300% -0.200%
(E-)Sparkonto Geschäftskunden/Vereine CHF/EUR 0.050% 0.000% -0.050%

Verzinsungslimiten

PostFinance senkt die Verzinsungslimiten per 1. Januar 2017 wie folgt:


Konto Verzinsungslimite aktuell Verzinsungslimite ab 01.01.2017
(E-)Sparkonto Privatkunden CHF CHF 500’000.– CHF 250’000.–
(E-)Sparkonto Privatkunden EUR EUR 350’000.– EUR 200’000.–


Guthabengebühr ausgeweitet

Die Giroguthaben von PostFinance bei der Schweizerischen Nationalbank liegen über der Freigrenze. Dies hat die Finanzdienstleisterin im laufenden Jahr bereits mehr als 10 Millionen Franken an Negativzinsen gekostet. Aus diesem Grund weitet PostFinance die Guthabengebühr. die sie im Februar 2015 bei Grösstkunden und Banken eingeführt hat. aus.

Ab dem 1. Februar 2017 erhebt sie bei vermögenden Privatkunden bis auf Weiteres auf jenem Teil des Kontoguthabens. der eine Million Franken übersteigt. eine Guthabengebühr von 1%. Eingerechnet werden die Guthaben aller Privat- und Sparkonten. Die meisten Privat- und Geschäftskunden werden auch weiterhin keine Guthabengebühr bezahlen müssen.

Das Pricing für Auslandkunden

Am 1. Januar 2017 tritt der automatische Informationsaustausch (AIA) der Schweiz mit diversen Drittstaaten in Kraft. Das Abkommen verpflichtet PostFinance. Kunden mit Steuerdomizil in einem AIA-Land ab dem 1. Januar 2018 an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu melden. Die Finanzdienstleisterin muss deshalb bei bestehenden Kunden. die Indizien aufweisen. dass sie in einem AIA-Land steuerpflichtig sind. das Steuerdomizil abklären. Bei Neukunden wird die Steueransässigkeit künftig automatisch bei der Eröffnung einer Kundenbeziehung abgeklärt.

Die mit dem AIA-Abkommen verbundenen Abklärungen und Datenaufbereitungen ziehen einen grossen administrativen Aufwand nach sich. Dies führt bei der Bewirtschaftung von grenzüberschreitenden Kundenbeziehungen zu deutlich höheren Kosten. Aus diesem Grund erhöht PostFinance für Kundinnen und Kunden mit Domizil ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein die zusätzliche Gebühr auf Privat- und Geschäftskonten per 1. Januar 2017 von derzeit 15.- auf neu 25.- Franken pro Monat.

Checkinkasso

Bei der Dienstleistung Checkinkasso handelt es sich um die Einlösung von Bankchecks. die Kundinnen und Kunden PostFinance zur Gutschrift auf ihrem Konto einreichen. Dabei gibt es zwei Verfahren: „Eingang vorbehalten“ (Betrag wird beim Erhalten des Checks dem Konto direkt gutgeschrieben. aber noch für 30 Tage reserviert) und „nach Eingang“ (Betrag wird dem Konto erst dann gutgeschrieben. wenn das Geld effektiv bei PostFinance eingetroffen ist).

Das Checkinkasso hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung verloren und ist defizitär. PostFinance erhöht die Gebühren für Checkinkassos per 1. Januar 2017 deshalb wie folgt:


Verfahren Gebühr aktuell Gebühr ab 01.01.2017
Eingang vorbehalten 15.– Franken 25.– Franken
Nach Eingang 40.– Franken 60.– Franken

 

Artikel von: PostFinance AG
Artikelbild: © Vector Tradition – shutterstock.com

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