GEMA und YouTube – ein langer Rechtsstreit ist zu Ende

In Deutschland ist am 1. November ein jahrelanger Streit um Vergütungen bei Medienwiedergaben zu Ende gegangen. Die beiden Streitgegner GEMA (Gema = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Online-Plattform YouTube haben sich auf einen Lizenzvertrag geeinigt.

Er regelt auch den vertragslosen Zustand, der im Zeitraum seit 2009 bestanden hat. Für rund 70‘000 Musikurheber und Verleger ist das eine erfreuliche Nachricht, denn sie können jetzt wieder eine Vergütung für ihre urheberrechtlich geschützten Musikwerke erwarten.

Alle Seiten profitieren von der Einigung

Die Einigung auf den Lizenzvertrag kam nach langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen und Verhandlungen zustande. Durch den Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Die GEMA löst mit der Vertragsunterzeichnung ihren treuhänderischen Verwertungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern ein.

Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten roten Sperrtafeln bei YouTube. Die Plattform wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten. Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll.

Verhandlungen dauerten sieben Jahre

„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern“, kommentierte Dr. Harald Heker, GEMA-Vorstandsvorsitzender, die Vereinbarung.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen weiter zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind. Ungeachtet dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage für die GEMA-Mitglieder und YouTube-Nutzer zu schaffen.

Dringend erforderlich – klarer Rechtsrahmen

„Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen“, bekräftigt Dr. Harald Heker. „Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.“

 

Artikel von: GEMA
Artikelbild: © Alexey Boldin – shutterstock.com

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