Rechtslücke geschlossen - Revision der ASAL-Verordnung

Der Bundesrat hat eine Rechtslücke geschlossen. Die Verordnung über die Informations- und Auszahlungssysteme der Arbeitslosenversicherung (ASAL-Verordnung) soll an die heutige Regulierung für elektronische Datenbanken angepasst werden.

Hintergrund der Anpassung ist, dass sich in den letzten 30 Jahren die elektronischen Datenbanken deutlich weiterentwickelt und an Bedeutung gewonnen haben. Die entsprechende Gesetzgebung ist im Allgemeinen dieser Entwicklung gefolgt und ebenfalls präziser geworden. Das gilt insbesondere bezüglich Datensicherheit und Datenschutz.

Die geltende Regulierung wird zwar bei den Datenbanken der Arbeitslosenversicherung bereits angewendet. Dennoch fehlte dem Informationssystem für die Auszahlung der Arbeitslosenleistungen bisher eine formelle reglementarische Grundlage, die den heutigen Anforderungen entspricht. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Artikel von: Der Bundesrat / Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Artikelbild: © Africa Studio – shutterstock.com

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