Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auf 1 Prozent gesenkt

Bei seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 ist der Bundesrat zu dem Entschluss gekommen, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2017 auf 1 Prozent zu senken. Aktuell liegt dieser bei 1.25 Prozent.

Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.

Aufgrund der tiefen Zinsen und der ungenügenden Entwicklung der Aktienmärkte hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1 Prozent zu senken. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge vom 2. September 2016.

Die Rendite der Bundesobligationen ist weiter gefallen und auf rekordtiefe Werte gesunken. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen lag Ende September 2016 bei minus 0.73%.

Im September des Vorjahres hatte der Wert noch minus 0.39% betragen. Tiefe Zinsen im Bereich der Anleihen lassen sich weltweit beobachten. Die Performance der Aktienmärkte war sowohl 2015 als auch im bisherigen Verlauf von 2016 insgesamt unbefriedigend. Mit Immobilien konnte eine ansprechende Rendite erzielt werden, doch beträgt ihr Anteil am Vorsorgevermögen nur 18%.

 

Artikel von: Der Bundesrat, Schweizerische Eidgenossenschaft
Artikelbild: © g-stockstudio – shutterstock.com

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