Bundesrat - ein Schritt in Richtung Lohngleichheit

Auch 35 Jahre nach Verankerung der Lohn-Gleichstellung von Mann und Frau in der Bundesverfassung sieht die Praxis anders aus. Noch immer macht das Geschlecht einen Unterschied.

Freiwillige Massnahmen – zum Beispiel im Rahmen des Projektes „Lohngleichheitsdialogs“ – haben daran nichts geändert.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat jetzt in seiner Sitzung am 26. Oktober einen Schritt in Richtung mehr Lohngleichheit beschlossen, der zunächst bei der Erfassung ansetzt. Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, sollen künftig alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen. Eine externe Revisionsstelle hat diese zu überprüfen und der Unternehmensführung Bericht zu erstatten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird beauftragt, bis im Sommer 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Lohngleichheit bleibt ein wichtiges Ziel

Der Bundesrat erachtet die Lohngleichheit als wichtiges Ziel bei der Gleichstellung der Geschlechter. Er hat bereits im Oktober 2014 festgestellt, dass in diesem Bereich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Deshalb hält der Bundesrat am Vorschlag fest, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen müssen. Die Prüfung der Lohnanalyse soll nur von Revisionsstellen vorgenommen werden. Allerdings will der Bundesrat Möglichkeiten für ein Zertifizierungssystem prüfen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, dies in Zusammenarbeit mit dem EJPD zu tun.

Schliesslich will der Bundesrat, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über das Ergebnis der Prüfung der Lohnanalyse sowie über das Ausmass einer festgestellten Lohndiskriminierung informieren. Die Informationspflicht schafft für das Unternehmen einen Anreiz, Unstimmigkeiten beim Lohngefüge zu korrigieren.

Die Eckwerte für die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) setzen auf die Selbstverantwortung der Arbeitgeber. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die geplante schlanke Gesetzesregelung ohne staatliche Kontrollen für die Unternehmen einen Anreiz schafft, ihre Lohnsysteme zu überprüfen und dass dadurch eine positive Dynamik für die Verwirklichung der Lohngleichheit entsteht.

Alternative zu Revisionsstellen – Sozialpartner einbeziehen

Der Bundesrat will den Arbeitgebern die Möglichkeit geben, bei der Durchführung der Lohnanalysen – anstelle der Kontrolle durch eine Revisionsstelle – auch Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen einzubeziehen. Ein solches Vorgehen kann die Akzeptanz der Arbeitnehmer fördern und Vertrauen schaffen.

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, entsprechend der beschlossenen Eckwerte bis zum Sommer 2017 eine Botschaft für die Änderung des GlG auszuarbeiten.

 

Artikel von: Der Bundesrat / Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement / Bundesamt für Justiz
Artikelbild: © dotshock – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});