Suva: Neue Anreize für Wiedereingliederungen nach Unfällen

Die Suva baut ihr Reintegrationsprogramm aus. Zuvor war ein erfolgreicher Pilotversuch erfolgt. Arbeitgebern werden mehr finanzielle Anreize geboten, Menschen nach einem Unfall eine neue berufliche Perspektive zu geben. 

Die aktuelle Wirtschaftslage und die voranschreitende Digitalisierung machen es zunehmend schwierig, verunfallte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zurückzuführen – vor allem, wenn diese gar nicht oder nur schlecht ausgebildet sind. Um Unternehmen zu unterstützen, die für diese Menschen geeignete Arbeitsplätze bereitstellen, lanciert die Suva jetzt das Programm „Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung“.

Im Fokus stehen Menschen, die nach einem Unfall nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen oder nur mit grossem Engagement ihres Arbeitgebers wieder ihren Beruf ausüben können. Ein Kriterium ist zudem, dass kein Anspruch auf eine berufliche Massnahme der Invalidenversicherung (IV) besteht – sei es, weil die Betroffenen ohne Ausbildung keinen Umschulungsanspruch haben oder weil die IV aus einem anderen Grund nicht aktiv wird. Die Umsetzung des Programms erfolgt jedoch in enger Zusammenarbeit zwischen Suva und IV.

Hohes Erfolgshonorar

Neu sollen deutlich mehr Versicherte bzw. Unternehmen vom optimierten Anreizsystem profitieren. Dafür baut die Suva ihre Leistungen aus. In Zukunft soll das Angebot auch für Unternehmen infrage kommen, die eigene verunfallte Mitarbeitende wiedereingliedern. Bis anhin galt das Anreizsystem für Betriebe, die für einen verunfallten Arbeitnehmer eine Stelle geschaffen haben. Denn: „Wir geben unseren Versicherten lieber eine Perspektive statt eine Rente“, sagt Peter Diermann, Bereichsleiter Versicherungsleistungen bei der Suva.


Die Suva baut ihr Reintegrationsprogramm aus.

Mit dem neuen Anreizsystem hat die Suva die Möglichkeit, Wiedereingliederungskosten bis zu 20 000 Franken zu übernehmen. „Darunter fallen etwa Arbeitsplatzanpassungen, Kosten für die Einarbeitung an einen neuen Arbeitsplatz oder Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung“, sagt Diermann. Zudem könne bei einem erfolgreichen Abschluss der Massnahme ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken ausbezahlt werden. Diese Kosten haben keine Prämienbelastung für die Unternehmen zur Folge. Ziel der Suva ist es, dass sie durch diese Massnahmen eine finanzielle Einsparung erreicht.

Das Programm „Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung» löst das Pilotprojekt «Initiative Berufliche Reintegration“ ab, mit dem die Suva in den letzten fünf Jahren 180 Versicherte wiedereingegliedert und 30 Mio. Franken an Rentenzahlungen eingespart hat.

 

Artikel von: Suva Medienstelle
Artikelbilder: © Suva

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