Lenkungsabgabe soll Risiken von Pflanzenschutzmitteln minimieren

Die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen, sollen mittels einer Lenkungsabgabe reduziert werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erwägt diese Möglichkeit, die ein Bericht von ETH Zürich und Universität Bonn nahelegt. Die Abgabe müsste allerdings speziell auf die Schweizer Zielsetzungen ausgerichtet und Teil eines ganzheitlichen Massnahmenpaketes sein.

Lenkungsabgaben auf Pflanzenschutzmittel sind ein wirksames Mittel, um die Entscheidungen der Anwender von Pflanzenschutzmitteln zu beeinflussen und damit das Risiko, das durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entsteht, zu reduzieren. Eine erfolgreiche Anwendung dieses Instrumentes bedingt aber, dass es differenziert, den Zielen der Agrarpolitik entsprechend, ausgestaltet wird.

Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die die ETH Zürich und die Universität Bonn im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft erstellt haben. Die Autoren zeigen auf, dass eine Lenkungsabgabe – als Teil eines umfassenden Massnahmenpaketes – wichtige Anreize für mittel- und langfristige Entwicklungen hin zur nachhaltigen Reduktion der durch den PSM-Einsatz hervorgerufenen Risiken geben kann, insbesondere dort, wo Alternativmassnahmen zum Schutz der Kulturen vorhanden sind.

Um Einkommenseinbussen des Sektors zu vermeiden, sollte das mit der Abgabe erhobene Geld wieder in den Sektor zurückfliessen. Die Rückvergütung mittels Instrumenten, die das Risiko des PSM-Einsatzes weiter reduzieren, kann wichtige Hebelwirkungen kreieren.

In Erfüllung des Postulates „Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ von Nationalrätin Tiana Angelina Moser hat der Bundesrat die Verwaltung beauftragt einen Aktionsplan zu erarbeiten. Ein Instrument, das dabei evaluiert wird, ist eine Lenkungsabgabe auf Pflanzenschutzmittel.

Der jetzt vorliegende Bericht liefert dafür erste wissenschaftliche Grundlagen. Noch sind aber verschiedene Fragen zum Beispiel zur rechtlichen Umsetzung offen. Ein Entscheid, ob eine Lenkungsabgabe in das Instrumentarium der Agrarpolitik aufgenommen werden soll, stellt sich frühestens bei der Erarbeitung der Agrarpolitik 2022-2025.

 

Artikel von: Bundesamt für Landwirtschaft
Artikelbild: © ImagineGolf – istockphoto.com

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