Hoteliers begrüssen mögliches Verbot von Knebelverträgen

Der Branchenverband hotelleriesuisse zeigt sich erfreut über die „Schützenhilfe“ aus dem Bundeshaus. Der CVP-Politiker Pirmin Bischof verlangt mit seiner Motion ein Gesetz, das den Online-Buchungsplattformen Knebelverträge gegen Hoteliers untersagt.

Ständerat Pirmin Bischof hat während der vergangenen Herbstsession eine Motion eingereicht. Darin wird der Bundesrat beauftragt, Gesetzesänderungen vorzulegen, um die sogenannten „engen Preisparitätsklauseln“ zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten. Der Vorstoss wird von weiteren 20 Ständeräten unterstützt.

Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie begrüsst den Vorstoss. hotelleriesuisse erwarte nun vom Parlament, dass es diese Motion unterstützt und rasch entsprechende Gesetzesänderungen einleitet, schreibt der Branchenverband in einer am Mittwoch publizierten Medienmitteilung.

Unternehmerische Freiheit massiv eingeschränkt

Ein Grossteil der Hotelübernachtungen wird heutzutage über internationale Online-Buchungsplattformen gebucht. Aufgrund der Marktdominanz der Buchungsplattformen sind die Hotels faktisch gezwungen, diese Distributionskanäle zu nutzen. Neben der Zahlung hoher Kommissionen – abhängig von Destination und Positionierung auf dem Buchungsportal – werden Hotels ausserdem zur Einhaltung der sogenannten „engen Paritätsklauseln“ verpflichtet.

Auf Initiative von hotelleriesuisse hatte die WEKO 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden Online Travel Agencies (OTA) in der Schweiz eröffnet. 2015 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) dann lediglich die sogenannten „weiten Paritätsklauseln“ der Buchungsplattformen verboten.

Die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien dürfen aber in den AGBs der Portale zum Teil weiter verankert bleiben. Der Wettbewerbshüter ergänzte zu seinem damaligen Entscheid, dass wegen „mangels aussagekräftiger Erfahrungswerte“ zu den „engen Paritätsklauseln“ noch keine definitive Beurteilung vorgenommen werden könne.

Damit dürfen die Schweizer Hotelbetriebe auf ihren eigenen Websites weiterhin keine günstigeren Angebote anbieten als auf einer Buchungsplattform. Mit der Einschränkung dieses für jeden Hotelbetrieb essentiellen Direktvertriebskanals wird die unternehmerische Freiheit massiv behindert. „So sind Hoteliers in ihrer Preisgestaltung erheblich eingeschränkt und können nicht mehr flexibel – beispielsweise mit kurzfristigen Zimmerpreisrabatten – auf Veränderungen des Marktes eingehen“, erklärt hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig.

Schweiz im Nachteil gegenüber ausländischer Hauptkonkurrenz

Rund um die Schweiz haben die Nachbarstaaten für ihre Hotellerie bereits auf gesetzlicher oder richterlicher Ebene reagiert.

Deutschland und Frankreich haben solche Knebelklauseln in der Zwischenzeit verboten. In Italien ist eine Gesetzesänderung im Senat hängig, in Österreich berät das Parlament diesen Herbst über entsprechende gesetzliche Bestimmungen, die auf Ende 2016 in Kraft treten sollen. „Somit besteht auch in der Schweiz dringender Handlungsbedarf auf politischer Ebene die „engen Paritätsklauseln“ zu verbieten, damit die Schweizer Hotellerie nicht einen weiteren Wettbewerbsnachteil im internationalen Markt erleidet“, hält Andreas Züllig weiter fest.

Kampagne „Direkt buchen“

Parallel zu den richterlichen und gesetzlichen Massnahmen, die bereits in verschiedenen europäischen Ländern stattgefunden haben, hat der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, Ende 2015 die Kampagne „Direkt buchen“ lanciert. Diese Aktion wird von hotelleriesuisse seit Beginn unterstützt.

Das Hauptziel der Kampagne ist es, die Gäste auf die Vorteile einer direkten Buchung zu sensibilisieren. Dazu kann der Hotelier über die betriebseigenen Buchungskanäle wie etwa dem Telefon, der Rezeption und der eigenen Hotelwebsite einerseits die Bindung zum Gast stärken. Andererseits spart er an Kommissionsabgaben an fremde Buchungsplattformen und gewinnt damit finanzielle Mittel, die er in den Gast und die Qualität investieren kann.

 

Artikel von: htr.ch / hotelleriesuisse
Artikelbild: © ScandinavianStock – shutterstock.com

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