Basel-Stadt: Kantonale Steuer soll vom Lohn abgezogen werden

In unserem Bericht vom 25. März 2014 informierten wir Sie über tiefgreifende Änderungen im schweizerischen Steuerrecht. Damals erläuterten wir die geplanten Änderungen im Bereich der Quellensteuer und nahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens dazu Stellung.

Ein zentrales Element im schweizerischen Recht soll nun jedoch, zumindest im Kanton Basel-Stadt, nicht länger Geltung haben: „Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, die die Steuern nicht grundsätzlich vom Lohn abziehen, sondern ihren Bürgern vertrauen und diesen die Bezahlung ihrer Steuern selber überlassen.“

Stattdessen soll durch eine Teilrevision des Steuergesetzes die kantonale Steuer allen Arbeitnehmenden, die Wohn- und Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt haben, unmittelbar vom Lohn abgezogen werden (Lohnabzugsverfahren). Die Arbeitnehmenden sollen sich gegen diesen Lohnabzug entscheiden können. Als Voreinstellung werden jedoch nicht nur alle Arbeitgeber verpflichtend, sondern auch Steuerpflichtigen „freiwillig“ einbezogen werden.

Vorgesehene Neuregelung ist bevormundend, intransparent und unvollständig

Diese offensichtliche Bevormundung aller Arbeitnehmenden weist jedoch weitere konzeptionelle Fehler auf. Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir sowohl die Bedürfnisse von Arbeitnehmern als auch die Bedenken, die Arbeitgebende aufgrund der Neuregelung haben. Die vermeintlich nur für Arbeitgeber eingreifende Verpflichtung dürften auch die Gläubiger der Steuerpflichtigen zu spüren bekommen und insbesondere die Details der neuen Regulierung sind nicht absehbar.

Stellungnahme von artax

Wie üblich wurde der Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben und alle interessierten Kreise hatten bis am 16. September 2016 Zeit, dazu Stellung zu nehmen und ihre Gedanken einzubringen. Da wir unsere Aufgabe nicht nur darin sehen, unsere Kunden nach den bestehenden Gesetzen optimal zu beraten, sondern uns auch aktiv für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen einsetzen wollen, hat artax Fide Consult AG eine entsprechende Stellungnahme verfasst und beim Finanzdepartement Basel-Stadt eingereicht. Die Vernehmlassungsdokumente und unsere Stellungnahme finden Sie hier:

Wir hoffen, dass unsere umfassenden Erfahrungen Beachtung finden und statt dem beabsichtigten Lohnabzugsverfahren eine praktikable Lösung gefunden wird.

Wir bleiben auf jeden Fall an diesem Thema dran und werden Sie hier auf dem Laufenden halten.

 

Artikel von: artax Fide Consult AG / Mitglied von Morison International / www.artax.ch
Artikelbild: © AndreyPopov – istockphoto.coms

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Mehr zu Dr. iur. Bernhard Madörin

Seit 2000 ist Dr. iur. Madörin Partner und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der artax Fide Consult AG. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer hat er als Steuer- und Treuhandexperte die Gesamtverantwortung für die Bereiche Steuern, Recht und Unternehmungsberatung inne und kann heute auf rund 30 Jahre Berufserfahrung als Treuhänder und selbständiger Unternehmer zurückblicken.

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