Gewerkschaft Unia nimmt Stellung zur Zuwanderungsinitiative

Der Nationalrat hat am 22. September einen Beschluss zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative gefasst. Die Gewerkschaft Unia ist damit nur teilweise einverstanden und bezieht Stellung. Die Unia begrüsse es, dass der Beschluss auf diskriminierende Kontingente verzichte.

Allerdings würden Vorschläge fehlen, um Arbeitnehmende besser vor Missbrauch zu schützen. Der Ständerat müsse hier dringend nachbessern.

Stellungnahme Unia vom 22. September 2016:

Der Verzicht des Nationalrates auf Kontingente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn Kontingente, dies zeigt die Vergangenheit, haben zu Diskriminierung, Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen geführt. Zudem sind sie nicht vereinbar mit der Personenfreizügigkeit und den Bilateralen Verträge. Sie vergrössern die Abhängigkeit der betroffenen Arbeitnehmenden von ihrem Arbeitgeber, öffnen damit Missbräuchen erst recht Tür und Tor und setzen die Arbeitsbedingungen und Löhne aller unter Druck.

Feigenblatt Meldepflicht

Das knappe Ja zur Zuwanderungsinitiative kam aufgrund der Angst vieler Menschen um ihre Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zustande. Dem wird in der bisherigen Diskussion zur Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung nicht Rechnung getragen. Die Einführung einer Meldepflicht beim RAV für offene Stellen ist unzureichend. Denn eine solche Meldepflicht ist als Massnahme gegen Lohndumping und Arbeitslosigkeit nur sehr begrenzt wirksam. Dies zeigen Erfahrungen aus dem Kanton Genf.

Die dortige Arbeitslosigkeit hat nur sehr bedingt mit der Personenfreizügigkeit zu tun, und wer missbräuchlich billige Arbeitskräfte einstellen will, wird sich von der Meldepflicht nicht abhalten lassen. Der sogenannte „Inländervorrang“ dient vor allem dazu, von der notwendigen Debatte zur Verbesserung der flankierenden Massnahmen abzulenken.

Besserer Schutz aller Arbeitnehmenden

Missbräuche durch Arbeitgeber, welche die Personenfreizügigkeit ausnützen, müssen durch stärkere flankierenden Massnahmen unterbunden werden. Konkret bedeutet dies:

  • Gesamtarbeitsverträge müssen einfacher für allgemein verbindlich erklärt werden können, damit verbindliche Mindestlöhne bestehen.
  • Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Die Gewerkschaften und andere Vertragspartner müssen Zugang zu den Arbeitsplätzen haben, um Missstände aufdecken zu können, wie dies beispielsweise im Kanton Genf möglich ist.
  • Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen können bis die Firma nachweist, dass sie die Vorgaben einhält.
  • Der Kündigungsschutz muss insbesondere für ältere Arbeitnehmende verbessert werden.

 

Artikel von: Gewerkschaft Unia
Artikelbild: © Ditty_about_summer – shutterstock.com

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