Arbeitgeber begrüssen Kantons-Antritt zur Zuwanderung

Die Kantonsregierungen haben im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz ein Konzept zur Umsetzung von Artikel 121a BV (Steuerung der Zuwanderung) vorgestellt. Der Antritt zur einvernehmlichen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wird vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ausdrücklich begrüsst. Nur bei einem Punkt widerspricht der Verband: Beim Inländervorrang müsse sich an Berufsgruppen und nicht – wie vorgesehen – an Branchen orientiert werden.

Wie für die Kantone hat auch für den SAV der Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU höchste Priorität. Die von den Kantonen ausgearbeitete Bottom-up-Schutzklausel als Grundlage zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trägt diesem Anliegen Rechnung. Sie ermöglicht eine Umsetzung des Inländervorrangs, die mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) konform ist. Gestützt auf das Verhältnismässigkeits-Prinzip kommt für den SAV jedoch nur ein regionaler und zeitlich befristeter Inländervorrang infrage.

An Berufsgruppen, nicht an Branchen anknüpfen

Wie die heute überdurchschnittlich hohen Erwerbstätigenquoten verdeutlichen, wird das Potenzial an Arbeitskräften im Inland schon sehr gut ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund kommt den Indikatoren zur Inkraftsetzung eines Inländervorrangs besondere Bedeutung zu. Diese Indikatoren müssen den arbeitsmarktlichen Gegebenheiten Rechnung tragen und einfach zu erheben sein.

Die im vorgestellten Modell gewählten Parameter erfüllen diese Anforderungen nicht in allen Punkten. So sind die Arbeitgeber dezidiert der Meinung, dass Massnahmen zur besseren Ausschöpfung des Inländerpotenzials nicht an Branchen, sondern an Berufsgruppen anknüpfen müssen. Da es innerhalb einer Branche auch Mangelberufe geben kann, macht es keinen Sinn, ganze Branchen undifferenziert dem Inländervorrang zu unterstellen. Andererseits gibt es branchenübergreifend gleiche Berufsgruppen, deren Unterstellung unter den Inländervorrang sinnvoll sein kann.

Auch Massnahmen ausserhalb des Arbeitsmarktes nötig

Teil einer Steuerung der Zuwanderung müssen aber auch Massnahmen ausserhalb des Arbeitsmarktbereichs sein. Solche sind einerseits bei der Zuwanderung aus Drittstaaten ausserhalb der Erwerbstätigkeit angezeigt. Andererseits ist ein effizienterer und konsequenterer Vollzug des bestehenden FZA anzustreben. Mit diesem Paket an Massnahmen inner- und ausserhalb des Arbeitsmarkts kann die Zuwanderung substanziell reduziert werden.

 

Artikel von: Schweizerischer Arbeitgeberverband
Artikelbild: © Jirsak – shutterstock.com

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