KGV-Parolen für 5. Juni: 1x Ja und 2x Nein

Für die bevorstehenden Abstimmungen der Volksinitiativen am 5. Juni 2016 hat die Leitung des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich (KGV) die Parolen gefasst. Der KGV ist für die Initiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“. Allerdings gegen die zwei Volksinitiativen „Pro Service Public“ und „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“.

Am 5. Juni gelangt die eidgenössische Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“ zur Abstimmung. Für den Kantonalen Gewerbeverband (KGV) ist die Initiative eine Chance, um der Zweckentfremdung von Strassengeldern einen Riegel zu schieben.

Die Initiative sorgt für die konsequente Einhaltung des Verursacherprinzips und trägt zur Kostentransparenz im Strassenwesen bei, indem Steuern, Gebühren und Abgaben der Autofahrer vollumfänglich der Strasse zugutekommen.


(Bild: © Natali-Glado – Shutterstock.com)
(Bild: © Natali-Glado – Shutterstock.com)

So ist sichergestellt, dass genügend Mittel für dringend benötigte Investitionen in die Strassenverkehrsinfrastruktur vorhanden sind. Bestehende sowie künftige Engpässe im Strassenverkehr können dadurch rasch beseitigt werden, wovon nicht zuletzt auch der öffentliche Verkehr profitiert.

Die volkswirtschaftlich schädlichen Staustunden werden so reduziert, was insbesondere für den Wirtschaftsraum Zürich überlebensnotwendig ist: Hier liegen rund 30 Prozent der Schweizer Arbeitsplätze, die wiederum rund 40 Prozent des Bruttoinlandprodukts erwirtschaften.

Das Grundeinkommen: desaströse Folgen

Ohne Chancen bei der Verbandsleitung blieb hingegen die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“. Nach dem Willen der Initianten würde dieses unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, von Alter, Vermögen oder Gesundheitszustand ausbezahlt. Die Initiative will unsere Gesellschaft einem utopischen und grundlegenden Wertewandel unterziehen.


(Bild: © Fotosr52 – Shutterstock.com)
(Bild: © Fotosr52 – Shutterstock.com)

Für den KGV ist klar, dass diese radikale Neuinterpretation unseres Gesellschaftsvertrags sich aber keinesfalls staatlich verordnen lässt. Die gesellschaftlichen und ökonomischen Folgen der Initiative sind desaströs, soweit sie überhaupt abschätzbar sind. Zudem wäre das bedingungslose Grundeinkommen schlicht nicht finanzierbar. Bei dieser Initiative kann man kaum von einem konstruktiven Vorschlag sprechen.

„Pro Service Public“: Untaugliches Mittel

Auch die Volksinitiative „Pro Service Public“ stiess auf wenig Gehör. Zwar sind insbesondere Gewerbetreibende auf ein funktionierendes, effizientes und kostengünstiges Dienstleistungsangebot der Grundversorgung angewiesen. Der KGV erachtet das mit der Initiative geforderte Gewinnverbot sowie die Lohnbeschränkungen für (halb-)staatliche Unternehmungen aber als untaugliches Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.

Seite 2 von 2 Anstatt den Service Public zu stärken, würde die Initiative stattdessen verkrustete Strukturen und überhöhte Tarife für qualitativ mangelhafte Dienstleistungen fördern, weil sie die unternehmerischen Freiheiten unnötig einschränkt und falsche Anreize für staatliche Unternehmen schafft.

Überblick der KGV Parolen:

Nationale Vorlagen:

1. Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“ JA
2. Volksinitiative „Pro Service public“ NEIN
3. Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ NEIN
4. Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz; FMedG) keine Parole gefasst
5. Änderung des Asylgesetzes (AsylG) keine Parole gefasst

Kantonale Vorlage:

1. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (Abschaffung Laienrichtertum an Bezirksgerichten) keine Parole gefasst

 

Artikel von: Kantonale Gewerbeverband Zürich KGV
Artikelbild: © Robert Kneschke – Shutterstock.com

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