Aargau fördert Ausbildungsdarlehen stärker

Der Regierungsrat hat mehrere Überarbeitungen des Stipendienrechts in die Anhörung geschickt. Diese Anpassungen sind notwendig, da der Kanton Aargau der Interkantonalen Vereinbarungung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) beigetreten ist.

Ausserdem beabsichtigt der Regierungsrat, die Stossrichtung eines Vorstosses aus dem Grossen Rat aufzunehmen, indem er den Bezügerkreis bei Darlehen erweitert. 2013 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau den Beitritt zum Stipendienkonkordat beschlossen.

Um in den Genuss von Bundesbeiträgen zu kommen, muss der Kanton Aargau die entsprechenden Bestimmungen der Vereinbarung bis 2018 vollumfänglich erfüllen. Dies bedeutet, dass neu auch ausländische Staatsangehörige mit Jahresaufenthaltsbewilligung bezugsberechtigt sein werden, sofern sie seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind.

Zudem werden die minimalen Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge auf Sekundarstufe II bei notwendiger auswärtiger Unterkunft von 10’000 auf 12’000 Franken erhöht.



Darlehen fördern

Ende 2015 hat der Grosse Rat das Postulat Deppeler überwiesen und den Regierungsrat eingeladen, mit der Gesetzesrevision die Einführung einer strikten Aufteilung der Ausbildungsbeiträge in zwei Drittel Stipendien und einen Drittel zinslose Darlehen für den Tertiärbereich zu prüfen. Aufgrund der vertieften Prüfung hat der Regierungsrat entschieden, die Stossrichtung des Postulats zu unterstützen.

Er schlägt verschiedene Anpassungen vor, welche zu einer Erhöhung des Darlehensanteils führen. So will er den Bezügerkreis bei den Darlehen erweitern sowie unter Einhaltung der Vorgaben durch das Stipendienkonkordat eine restriktivere Stipendienvergabe verfolgen.

Hingegen kommt er zum Schluss, dass die Einführung eines fixen Splittings nicht zielführend wäre. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass dies tendenziell zu einer Verlängerung der Studienzeit und damit zu Mehrkosten für den Kanton aufgrund der Abgeltungsleistungen an die Hochschulen führt.

Den Gesamtaufwand verringern

Insgesamt führen die Anpassungen zu einem jährlichen Minderaufwand von rund 750’000 Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mehrkosten, die durch den Beitritt zum Konkordat ausgelöst werden, und einem Minderaufwand infolge reduzierter Leistungen im Stipendienbereich.

Die Anhörung dauert vom 1. April bis 30. Juni 2016. Die Beratungen im Grossen Rat sind im März und November 2017 vorgesehen, damit die Anpassungen per 1. August 2018 in Kraft treten können.

 

Artikel von: Kanton Aargau
Artikelbild: © pathdoc – Shutterstock.com

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Ich schreibe, seit ich schreiben kann, und reise, seit ich den Reisepass besitze. Momentan lebe ich im sonnigen Spanien und arbeite in der Modebranche, was auch oft mit Reisen verbunden ist, worüber ich dann gerne auf den Portalen von belmedia.ch berichte. Der christliche Glaube ist das Fundament meines Lebens; harmonisches Familienleben, Kindererziehung, gute Freundschaften und Naturverbundenheit sind meine grössten Prioritäten; Reisen und fremde Kulturen erleben meine Leidenschaft; Backen und Naturkosmetik meine Hobbys und immer 5 Minuten zu spät kommen meine Schwäche.

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