Schweizer Gastgewerbe: Entwurf für neuen L-GAV erzielt Einigung

Ein neuer Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) rückt immer näher. Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner haben sich auf einen Entwurf geeinigt.

Erklärtes Ziel ist es, den neuen, allgemeinverbindlich erklärten L-GAV am 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.

Nach zwei Jahren dauernden Verhandlungen, haben die Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Syna, Unia und der Arbeitgeberorganisationen Swiss Catering Association, hotelleriesuisse und Gastrosuisse gemeinsam die neue Stossrichtung für einen neuen L-GAV definiert.

Am Schluss gehe es den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen immer darum, einen gemeinsamen Weg zu finden, so Pierre-André Michoud, Vize-Präsident von hotelleriesuisse. „Die Verhandlungen waren intensiv. Ich bin mit deren Ausgang aber sehr zufrieden. Unser Vorschlag für den neuen L-GAV kommt dem gesamten Gastgewerbe zugute, und wir bleiben weiterhin ‚Herr im eigenen Haus’ ohne Regulierungen von aussen. Das haben wir mit der gefundenen Lösung erreicht“, so der Hotelier weiter.

Der neue Vertrag soll dazu beitragen, die Produktivität in der Branche zu steigern und die Fluktuation zu senken. Er soll weiterhin zur Verbesserung des Branchen-Images beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes stärken. Zudem wollen die Verhandlungspartner ihr gemeinsames Bestreben für die bewährten sozialen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe fortsetzen, heisst es in einer Mitteilung der Sozialpartner vom Montag.

Aktueller Zeitplan für den neuen L-GAV:

  • 22. Januar 2016: Grundsätzliche Einigung der Verhandlungsdelegation
  • Bis Ende 1. Quartal 2016: Vorliegen des definitiven Vertragstextes
  • Ende Juni 2016: Genehmigung und Ratifizierung des neuen Vertrags durch die sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen abgeschlossen
  • Danach Orientierung der Branche und der Öffentlichkeit über die Neuerungen
  • Anfang Juli 2016: Einreichung des Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung beim Bundesrat (vorbehältlich der Genehmigung durch alle Sozialpartner)
  • Januar 2017: Inkrafttreten des neuen Gesamtarbeitsvertrags im Schweizer Gastgewerbe

In einer nächsten Phase sollen die Verhandlungsergebnisse sorgfältig juristisch überprüft und ausformuliert werden. Der bereinigte Vertragstext wird Ende des ersten Quartals 2016 erwartet. Bis Ende Juni 2016 soll der Vorschlag für den neuen Gesamtarbeitsvertrag in den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen behandelt werden.

Der Vertrag muss dann von diesen Entscheidungsgremien ratifiziert und genehmigt werden. Anschliessend erfolgt die umfassende Information aller dem L-GAV unterstellten Personen und Betriebe über die Neuerungen.



Die Inkraftsetzung des mit 27’000 unterstellten Arbeitgebern und über 200’000 unterstellten Arbeitnehmenden grössten allgemeinverbindlich erklärten Branchen-Gesamtarbeitsvertrags der Schweiz ist auf den 1. Januar 2017 geplant. Bis dahin gilt weiterhin der aktuelle L-GAV.

 

Artikel von: htr/npa
Artikelbild: © Dmitry Kalinovsky – shutterstock.com

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Als gelernter Informatikkaufmann war für mich schon schnell klar, dass die Administration von verschiedenen Systemen zu meinem Gebiet werden sollte. Um aber auch einen kreativen Anteil in meinen Arbeitsalltag zu integrieren, verschlug es mich in die Welt des Web Content Management.

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