Schweizer Baumeisterverband lanciert Kampagne

Eine landesweite Kampagne über die Arbeitsbedingungen auf dem Bau lanciert der Schweizerische Baumeisterverband. Auf über tausend Baustellen werden Plakate aufgehängt. Diese sollen zeigen, dass der Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe der mit Abstand arbeitnehmerfreundlichste Gesamtarbeitsvertrag für Handwerker in der Schweiz ist.

So gilt für Bauarbeiter die Rente ab 60. Für Maurer und Strassenbauer EFZ gilt ein Mindestlohn von 5500 Franken. Und sogar für Hilfsarbeiter ohne Ausbildung gilt noch ein Minimallohn von 4600 Franken.

«Mit der Kampagne wollen wir das falsche Bild korrigieren, das die Gewerkschaft Unia über die Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe verbreitet», sagte Gian-Luca Lardi, der Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbands, an einer Medienkonferenz in Biel.

Mit der Kampagne will der Schweizerische Baumeisterverband zeigen, dass er die Top-Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe auch 2016 weiter garantieren will. Die Plakate hängen in allen vier Landessprachen auf über tausend Baustellen in der Deutschschweiz, in der Westschweiz, im Tessin und im Rätoromanischen Gebiet. Sie zeigen an eingängigen Beispielen auf, was im Bauhauptgewerbe gilt und wozu die Baumeister auch 2016 stehen:

  • Rente ab 60 – Wir stehen dazu. Ihre Baumeister.
  • 5500 Franken Mindestlohn für Maurer – Wir stehen dazu. Ihre
  • 5-Stunden-Woche – Wir stehen dazu. Ihre Baumeister.

Der Baumeisterverband lässt es aber nicht mit Plakaten bewenden, er handelt auch danach: «Unser Angebot zur Verlängerung des Landesmantelvertrags liegt den Gewerkschaften bereits seit Juni 2015 vor», sagte SBV-Direktor Daniel Lehmann. Unverständlicherweise lehnen die Gewerkschaften das Angebot aber bis heute ab und sagen damit nein zu:

  • 5500 Franken Mindestlohn für ausgebildete Maurer und Strassenbauer EFZ
  • 4600 Franken Mindestlohn für Arbeiter ohne Ausbildung.
  • Pensionierungsalter 60 dank dem frühzeitigen Altersrücktritt (FAR)
  • 5 Wochen Ferien; für über 50-jährige sechs Wochen
  • 40,5-Stunden-Woche
  • 720 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
  • Monatslohn
  • 8 bezahlte Feiertage pro Jahr
  • Gesicherte Aus- und Weiterbildung


Die Statistik zeigt den durchschnittlichen Bruttomonatslohn im Bauhauptgewerbe in der Schweiz nach Lohnklassen von 2008 bis 2015. (Quelle: © Statista)

Hinzu komme, dass die Löhne im Bauhauptgewerbe seit 2008 um real 7.8 Prozent gestiegen sind, sagte Lehmann. Nun aber steht man in eine Periode mit negativer Teuerung und mit einer spürbaren Eintrübung der Baukonjunktur. Das Bauvolumen ist im ersten Halbjahr 2015 gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 um 6.8 % eingebrochen, bei den Auftragseingängen betrug das Minus sogar 12.2%. Angesichts dessen ist die unveränderte Weiterführung des geltenden Landesmantelvertrags ein äusserst grosszügiges Angebot, so Lehmann: «Für den Baumeisterverband ist völlig unverständlich, dass eine Gewerkschaft dieses Angebot
ablehnen kann».



Bestandteil der Kampagne sind nebst den Plakaten das Merkblatt «LMV – FAIR IM BAU» sowie das Webportal www.lmvbau.ch – auch diese beiden Infoangebote sind mehrsprachig erhältlich bzw. abrufbar.

 

Artikel von: SBV Schweiz. Baumeisterverband
Artikelbild: Photographee.eu / Shutterstock.com

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Als gelernter Informatikkaufmann war für mich schon schnell klar, dass die Administration von verschiedenen Systemen zu meinem Gebiet werden sollte. Um aber auch einen kreativen Anteil in meinen Arbeitsalltag zu integrieren, verschlug es mich in die Welt des Web Content Management.

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