Ausziehen + Umziehen + Einziehen = Umzug

Der Wohnungsumzug ist in den meisten Fällen ein Projekt über mehrere Monate hinweg. Die Gründe dafür sind recht unterschiedlich. Der Arbeitgeberwechsel kann ebenso ein Anlass dazu sein wie die Familienplanung.

Für die Umzugsplanung ist auch entscheidend, ob das zukünftige Zuhause an demselben Ort, in einem anderen Ort oder gar in einem anderen Kanton sein soll.

Allein wegen verschiedener Fristen für Wohnungssuche, Vertragsabschluss für die künftige Wohnung sowie für die Kündigung der momentanen Wohnung kann es mehrere Monate bis hin zu einem halben Jahr dauern, bis das neue Zuhause bezogen und wunsch- sowie bedarfsgerecht eingerichtet ist. In dieser Zeit gibt es vieles zu bedenken, zu überlegen und zu organisieren. Der gesamte Ablauf wird unter dem Begriff Umzug subsummiert, wenngleich er sich in die drei Abschnitte ausziehen, umziehen und einziehen aufteilt.

Wohnungssuche mit oder ohne Makler

Die Maklerprovision gehört bei einem Wohnungsumzug zu denjenigen Kosten, die gerne eingespart, das heisst nur höchst ungern ausgegeben werden. Auf einen Makler kann dann kaum verzichtet werden, wenn der Wohnungsumzug mit einem Ortswechsel verbunden ist. Die Wohnungssituation am zukünftigen Wohnort ist unbekannt und die Entfernung zu gross, um sich selbst vor Ort um die zukünftige Wohnung zu bemühen. Eine Maklerprovision kann die Umzugskosten auf Anhieb um einen spürbaren vierstelligen Betrag erhöhen. Das ist Geld, das an anderer Stelle dringend benötigt wird.

Wohnungskündigung erst nach Mietvertragsabschluss

Ein weiterer Kostenpunkt, der von der Sache her kaum vermeidbar, von der Höhe jedoch beeinflussbar ist, sind zeitgleiche Mietkosten für die bisherige und die zukünftige Wohnung. Für die eine muss der Vertrag „in trockenen Tüchern sein“, bevor für die andere der bestehende Mietvertrag gekündigt wird. Für den Wohnungsumzug inklusive Vor- und Nachbereitung wird der Zeitraum von einigen Tagen oder auch von ein, zwei Wochen benötigt.

Dafür fallen doppelte Ausgaben, also Mietkosten für beide Wohnungen an. Je besser der Wohnungsumzug organisiert wird, umso kürzer kann diese Zeitdauer sein. Entscheidend ist jedoch auch, den Mietvertrag für die jetzige Wohnung erst dann zu kündigen, wenn der Vertrag für die zukünftige Mietwohnung rechtskräftig ist. Das ist er dann, wenn er von beiden Seiten, also von Vermieter und Mieter, unterschrieben wurde.


Ein Umzug erfordert eine sorgfältige Planung. (Bild: © Syda Productions – Fotolia.com)

Mietkaution unumgänglich beim Wohnungswechsel

Zu den unabänderlichen Ausgaben einer Mietwohnung gehört die Mietkaution. Sie beträgt die zwei- bis dreifache Monatskaltmiete der Mietwohnung. Der Vermieter erwartet die Kautionszahlung spätestens beim Wohnungsbezug. Üblich ist es, sie entweder ganz oder je zur Hälfte bei Vertragsunterzeichnung und/oder beim Einzug zu bezahlen. Auch die Mietkaution ist, abhängig von der Kaltmiete, ein vierstelliger Betrag. Der Vermieter kann der Alternative wie einer Kautionsbürgschaft oder einer Kautionsversicherung zustimmen, er muss es jedoch nicht. Mit der Bürgschaft oder einer Versicherung kann der Mieter seine Liquidität deutlich verbessern. Die Kautionsgeber erwarten von ihm eine dementsprechend gute Bonität.

Umziehen mit oder ohne Umzugsunternehmen

Die Kosten für eine professionelle Möbelspedition lassen sich dann weitgehend reduzieren, wenn der Wohnungsumzug privat abgewickelt wird. Privat bedeutet das Anmieten eines entsprechend grossen Transportfahrzeuges sowie die Manpower von Helfern, die nicht in Geld bezahlt werden. Das sind Verwandte, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen oder Sportsfreunde, die zur Einweihungsparty in die neue Wohnung eingeladen werden.

An dieser Stelle kann ein ebenfalls vierstelliger Betrag eingespart werden. Ein solcher privater Umzug sollte mit dem Haftpflichtversicherer abgesprochen werden, um sowohl die Umzugshelfer als auch das Umzugsgut zu versichern. Ausserdem muss der Versicherer die neue Wohnanschrift kennen. Der Hausrat ist immer, und zwar nur dort versichert, wo er sich gerade befindet. In der Übergangszeit von der bisherigen in die neue Wohnung sowie für das Umziehen selbst muss ebenfalls ein Versicherungsschutz gewährleistet sein.

Endreinigung, Wohnungsübergabe und Kautionserstattung

Für die bisherige Mietwohnung ist beim damaligen Einzug ebenfalls eine Mietkaution gezahlt worden. Sie wird beim Wohnungsauszug erstattet und kompensiert bestenfalls die bereits gezahlte Mietkaution für die neue Mietwohnung. Damit das klappt, muss die Mietwohnung besenrein und vertragsgemäss über-/zurückgegeben werden. Das ist die sogenannte Wohnungsübergabe mit Schlüsseln, mit Abnahmeprotokoll sowie mit dem Zählerablesen für Energie und Wasser. Die neue Wohnung wird in einer ähnlichen Weise übergeben; das ist die Schlüsselübergabe zu Mietbeginn. Der Mieter erhält die Wohnungsschlüssel, ein Wohnungsübernahmeprotokoll wird unterzeichnet, und die Zählerstände werden notiert.



Abmeldung, Ummeldung, Anmeldung

Der Mieter muss, auch in seinem eigenen Interesse, als Adressat erreichbar sein. Für postalische Sendungen ist ein mehrmonatiger Nachsendeantrag erforderlich. Darüber hinaus muss er seinen Wohnsitzwechsel bei der zuständigen Gemeinde melden, sprich er muss sich ummelden. Das ist mit einem Anmelden getan, während die Abmeldung anschliessend von Amts wegen erfolgt. Informiert werden muss das zuständige Finanzamt mit Blick auf die Kfz-Steuer. Für die Kommunikation mit Festnetzanschluss inklusive Internet muss die Ummeldung längerfristig vorbereitet werden. Idealerweise wird taggleich der Festnetzanschluss abgemeldet und in der neuen Mietwohnung geschaltet.

Hilfreich ist es, die Kontoauszüge des Girokontos für die vergangenen zwölf Monate daraufhin durchzusehen, dass alle Zahlungsempfänger von Daueraufträgen sowie Lastschriften erfasst und über den Wohnungsumzug informiert werden. Eine Checkliste muss die Spalte „Erledigt/Datum“ enthalten. Wenn die komplett ausgefüllt ist, dann ist der Wohnungsumzug endgültig abgeschlossen.

 

Oberstes Bild: © Monkey Business – Fotolia.com

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